Vietnam
Einwohner: 83 600 000
Hauptstadt: Hanoi
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 100 - 111 - 138 - 182
Der einzige Gewerkschaftsdachverband VGCL untersteht weiterhin der strikten Kontrolle der Kommunistischen Partei Vietnams. Im November verabschiedete die Nationalversammlung Zusätze zum Arbeitsgesetz, die im Juli 2007 in Kraft treten und die Streikbestimmungen verschärfen werden. Während des Jahres 2006 wurden mehr als 200 Streiks toleriert, obwohl alle streng genommen illegal waren.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Vereinigungsfreiheit - Gewerkschaften unter politischer Kontrolle: Es steht den Beschäftigten nicht frei, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen oder beizutreten. Jede neu gegründete Gewerkschaft muss vom Dachverband Vietnam General Confederation of Labour (VGCL) gebilligt werden und ihm beitreten und kann nur in seinem Rahmen Aktivitäten verrichten.
Dem Gewerkschaftsgesetz zufolge muss innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung eines neuen Betriebes mit zehn Beschäftigten oder mehr eine Gewerkschaft ins Leben gerufen werden. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, "die rasche Gründung" der Gewerkschaft zu ermöglichen. Nachdem die Gewerkschaft rechtmäßig gegründet wurde, ist der Arbeitgeber zudem gesetzlich verpflichtet, sie anzuerkennen und "eng mit ihr zusammenzuarbeiten… sowie Bedingungen zu schaffen, die es ihr ermöglichen, ihre Arbeit zu verrichten". Beamte des Arbeits- und Sozialministeriums räumten jedoch bei zahlreichen Gelegenheiten im Laufe des Jahres ein, dass in vielen, vor allem ausländischen Investoren gehörenden Betrieben keine Gewerkschaften vertreten seien.
Einzelnen Gewerkschaften steht es laut Gewerkschaftsgesetz nur dann frei, internationalen Gewerkschaftsorganisationen beizutreten oder sich an ihrer Arbeit zu beteiligen, wenn sich dies "im Einklang mit ihren Zielen befindet". Diese "Ziele" werden vom Dachverband VGCL festgelegt, der somit die Möglichkeit hat, internationale Kontakte oder eine Mitgliedschaft bei einer internationalen Organisation zu verhindern.
Am 1. Juli 2007 in Kraft tretende Zusätze zum Arbeitsgesetz ermöglichen legale Arbeitnehmeraktionen außerhalb der Strukturen des VGCL. In dem Gesetz heißt es, dass ein Streik in nicht gewerkschaftlich organisierten Betrieben von den von den Beschäftigten bestimmten Vertretern organisiert und durchgeführt werden muss. Die Namen dieser Arbeitnehmervertreter sind dem VGCL einzureichen.
Das Arbeitsgesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung. Arbeitgeber benötigen die Genehmigung der Gewerkschaft bzw. eines höheren VGCL-Gremiums, bevor sie ein Mitglied des Gewerkschaftsvorstandes entlassen können.
Weitere Streikrechtsbeschränkungen: Die im Juli 2007 in Kraft tretenden Zusätze zum Arbeitgesetz werden die in Vietnam geltenden gesetzlichen Streikverfahren beträchtlich ändern. Bei Konflikten wird zwischen Rechtskonflikten (Einhaltung der Gesetze) und Interessenskonflikten (Forderungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen) unterschieden, für die jeweils unterschiedliche Verfahren gelten. Das Gesetz sieht ein umfangreiches Schlichtungs- und Schiedsverfahren vor, das eingehalten werden muss, damit ein Streik rechtmäßig stattfinden kann.
Streiks sind illegal, wenn sie nicht auf einen kollektiven Arbeitskonflikt zurückgehen oder wenn sie keine Arbeitsbeziehungsfragen betreffen.
Branchen- oder industrieweite Streiks sind kraft einer neuen gesetzlichen Bestimmung, die besagt, dass Streiks in mehr als einem Betrieb illegal sind, effektiv verboten.
Die für einen Streikbeschluss erforderliche Stimmenzahl ist übermäßig hoch. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen besagen, dass sich mindestens 50% der Belegschaft eines Betriebes mit weniger als 300 Beschäftigten für einen Streik aussprechen müssen, und im Falle von Betrieben mit 300 oder mehr Beschäftigten sind mindestens 75% der Stimmen erforderlich.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen schaffen ein potentielles Schlupfloch für Arbeitgeber und Regierung, um die Beschlüsse der Beschäftigten mittels einer kreativen Anwendung der "Arbeitsniederlegungszulage" zu beeinflussen, die Beschäftigte erhalten, die sich nicht an einem Streik beteiligen, jedoch aufgrund eines Streiks nicht arbeiten können. Streikende haben keinen Anspruch auf Bezahlung und Zulagen.
Die Arbeitgeber haben das Recht, die Rechtmäßigkeit eines Streiks vor dem Arbeitsgericht anzufechten. Für den Fall, dass ein Streik für illegal befunden wird, sehen die neuen gesetzlichen Bestimmungen vor, dass die für den Streik verantwortliche Arbeitnehmerorganisation und die verantwortlichen Einzelpersonen dem Arbeitgeber für entstandene "Verluste und Schäden" haften. Die Arbeitgeber haben nach Beendigung eines Streiks maximal drei Monate die Möglichkeit, diesen vor Gericht anzufechten, so dass Vergeltungsmaßnahmen im Falle erfolgreicher Streiks zu befürchten sind.
Im öffentlichen Dienst sind Streiks verboten, ebenso wie in staatlichen Betrieben und in Sektoren, die die Regierung als wichtig für die Volkswirtschaft und die Verteidigung ansieht. Von dieser Beschränkung sind insgesamt 54 Sektoren betroffen, darunter das öffentliche Verkehrswesen (Eisenbahn, Seeschifffahrt und Luftverkehr), Banken, Post und Telekommunikation, Stromerzeugung sowie die Öl- und Gasindustrie. Der Ministerpräsident kann einen Streik aussetzen, der als schädlich für die Volkswirtschaft oder die öffentliche Sicherheit erachtet wird.
Im Falle eines gesetzmäßigen Streiks bieten die neuen Zusätze zum Arbeitsgesetz streikenden Beschäftigten dadurch Schutz, dass die Beendigung individueller Arbeitsverträge, die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen bzw. eine Versetzung an andere Arbeitsbereiche oder Arbeitsstätten ausdrücklich verboten werden. Das Gesetz untersagt den Arbeitgebern darüber hinaus "Vergeltungsmaßnahmen" gegen Beschäftigte, die einen Streik unterstützt oder angeführt haben, ebenso wie die "einseitige Einstellung ihrer Geschäftstätigkeiten, um sich einem Streik zu widersetzen".
Tarifverhandlungen: VGCL-Mitgliedsgewerkschaften sind berechtigt, im Namen aller Beschäftigten eines Betriebes Tarifverhandlungen zu führen, haben es jedoch wiederholt versäumt, dieses Recht wirksam wahrzunehmen. Nur wenige Betriebe verfügen über einen Tarifvertrag. Die Möglichkeiten des VGCL, effiziente Verhandlungen mit der Betriebsleitung zu führen, werden dadurch eingeschränkt, dass die VGCL-Vertreter in vielen Betrieben gleichzeitig auch die Personalbeauftragten dieser Betriebe sind.
Freie Exportzonen: In den Freien Exportzonen Vietnams gelten dieselben Gesetze wie in den übrigen Teilen des Landes.
Kleinstbetriebe von Gewerkschaftsbestimmungen ausgenommen: Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten sind laut Gesetz von den arbeitsrechtlichen Bestimmungen bezüglich einer gewerkschaftlichen Organisierung ausgenommen.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis
Arbeitnehmer betrachten offizielle Gewerkschaft als irrelevant: Der VGCL selbst passt sich nur langsam an die Marktwirtschaft und das dadurch veränderte Klima an. Er sieht sich als Brücke zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anstatt als Vertreter der Arbeitnehmerrechte. Die Glaubwürdigkeit des VGCL unter den Beschäftigten sowohl im Norden als auch im Süden des Landes ist nicht besonders groß, und viele Arbeitnehmer/innen halten die Führungsspitze nicht für imstande, ihre Anliegen erfolgreich zu vertreten. Bei einer im Jahr 2003 vom Arbeitsministerium durchgeführten Untersuchung wurde festgestellt, dass 33% der Arbeitnehmer/innen der Ansicht waren, dass der VGCL an ihrem Arbeitsplatz "keinerlei Rolle" spiele, während weitere 36% feststellten, dass sich die Gewerkschaft darauf beschränke, Informationen zu verbreiten. In Betrieben des privaten Sektors stammen die Führungsspitzen des VGCL größtenteils aus den Reihen des Managements.
Gemeinsame Sache mit der Kommunistischen Partei: Beim 9. VGCL-Kongress im Oktober 2003 wurden die Gewerkschaften von den anwesenden Spitzenvertretern der Kommunistischen Partei dringend aufgefordert, den Beschäftigten weiterhin die Regierungspolitik nahe zu bringen und ihre Kreativität sowie ihre Produktionsleistung zu fördern. Anlässlich des 10. Nationalkongresses der Kommunistischen Partei Vietnams erklärte die VGCL-Vorsitzende Chu Thi Hau in ihrer Rede, dass "die Partei ihren Führungsstil gegenüber dem VGCL fortsetzen sollte".
Streiks werden toleriert: Trotz der Streikrechtsbeschränkungen finden zahlreiche Streiks statt, ohne dass die vorgeschriebenen Verfahren alle eingehalten werden, und die Behörden tolerieren dies im Allgemeinen. Zwischen Dezember 2005 und März 2006 fanden insgesamt 201 Streiks statt, hauptsächlich im Zusammenhang mit Lohnkonflikten. Nahezu alle Beobachter stellten fest, dass sie ohne vorherige Konsultationen mit dem VGCL oder seinen Ortsverbänden begannen und größtenteils ohne die Führungsspitze der Gewerkschaft fortgesetzt wurden.
Mit diesen Streiks wurde etwas erreicht, da die Regierung mit Wirkung vom 1. Februar 2006 eine rund 40-prozentige Anhebung des Mindestlohns für die Beschäftigten in ausländischen Unternehmen billigte.
Ausländische Investoren erwarten von Regierung Streikbeschränkungen: Die Europäische Handelskammer bat den vietnamesischen Ministerpräsidenten im Januar schriftlich um Maßnahmen zur Beschränkung der Streiks. Unterschwellig wurde mit einer Gefährdung der ausländischen Investitionen gedroht und darauf hingewiesen, dass Vietnam als Investitionsstandort u.a deshalb so attraktiv sei, "weil die Beschäftigten nicht zu Arbeitskampfmaßnahmen" neigten. Außerdem kritisierte sie, ebenso wie die Amerikanische Handelskammer, ranghohe Beamte des Außenministeriums in Taiwan und die japanische Unternehmensvereinigung, dass die betroffenen Unternehmen nicht konsultiert worden seien, bevor die Regierung einseitig den Mindestlohn erhöht habe.
Freie Exportzonen (FEZ) : Von einigen bemerkenswerten Ausnahmen abgesehen, ignorieren die Arbeitgeber in den Exportzonen gewöhnlich die Arbeitnehmerrechte. Lediglich rund 10% der Beschäftigten verfügen über langfristige Arbeitsverträge. Der Rest arbeitet mit "befristeten" Verträgen mit einer Laufzeit von ein bis drei Jahren bzw. mit einjährigen Saisonverträgen, die für "reguläre" Tätigkeiten gesetzlich nicht zulässig sind. Beide Vertragsarten machen es den Arbeitgebern leicht, die gesetzliche Bestimmung, in Betrieben mit mindestens zehn Beschäftigten eine Gewerkschaft ins Leben rufen zu müssen, zu umgehen. Die Verwaltungsgremien der FEZ verfügen über Arbeitsämter, die sich angesichts der Zunahme wilder Streiks zunehmend um eine Konfliktbeilegung bemühen.