Tadschikistan
Einwohner: 7 100 000
Hauptstadt: Duschanbe
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182
In der Arbeitsgesetzgebung Tadschikistans sind Zweideutigkeiten enthalten, die zu ernsthaften Beschränkungen führen könnten. Der Bund Unabhängiger Gewerkschaften Tadschikistans hat sich der zunehmend autokratischen Regierung gegenüber bisher loyal verhalten.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Das Vereinigungsrecht, das Streikrecht, das Recht auf Tarifverhandlungen und andere Gewerkschaftsrechte werden in der innerstaatlichen Gesetzgebung anerkannt. Gleichzeitig scheint das Gesetz der Regierung jedoch freie Hand zu lassen, um diese Rechte einzuschränken.
Eingeschränktes Vereinigungsrecht: Laut Gewerkschaftsgesetz haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, Gewerkschaften zu gründen und beizutreten, wobei für die Streitkräfte, mit inneren Angelegenheiten befasste Einrichtungen, für die nationale Sicherheit zuständige Institutionen und andere Militäreinheiten unterschiedliche Regelungen gelten können. Dabei wird in den genannten Einheiten weder in der Gesetzgebung noch in der Praxis zwischen Zivil- und Militärpersonal unterschieden.
Gemäß Gewerkschaftsgesetz müssen sich mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes, einer Organisation oder einer Einrichtung und in jedem Fall nicht weniger als drei Beschäftigte für die Gründung einer Gewerkschaft aussprechen, damit diese anerkannt werden kann.
Registrierung von Gewerkschaften: Die Gewerkschaften müssen ihre Statuten bei einem staatlichen Gremium eintragen lassen, das nichtstaatliche Vereinigungen registriert. Wenn die Registrierungsunterlagen oder Beschlüsse unvollständig sind oder Mängel aufweisen bzw. wenn eine Registrierungsstelle festgestellt hat, dass in den Unterlagen falsche oder fragwürdige Informationen enthalten sind, ist sie berechtigt, den Antrag einer Gewerkschaft ungeprüft zu lassen. Im Gesetz ist nicht angegeben, ob die Gewerkschaft in einem solchen Fall das Recht hat, Einspruch zu erheben. Das Gesetz über Verwaltungsvergehen bestraft jede aktive Beteiligung an den Aktivitäten einer nicht zugelassenen nichtstaatlichen Vereinigung mit einer Geldbuße in Höhe des fünf- bis zwölffachen monatlichen Mindestlohns bzw. mit einer Verwaltungshaft von bis zu 15 Tagen.
Einmischung in Gewerkschaftstätigkeiten?: Im Gewerkschaftsgesetz heißt es, dass Einmischungen staatlicher Behörden in Gewerkschaftsangelegenheiten nicht zulässig sind, "außer in den im Gesetz vorgesehenen Fällen". Diese Fälle werden jedoch nicht näher erläutert, und die Regierung hat es wiederholt versäumt, den Bitten der IAO um eine Klarstellung nachzukommen.
Streikrechtsbeschränkungen: Im Arbeitsgesetz heißt es, dass die Beschränkungen des Streikrechts "den Bestimmungen der in Tadschikistan geltenden Gesetzgebung" unterliegen. Auch diese Bestimmungen werden nicht näher erläutert, und auch in diesem Fall hat die Regierung die Bitten der IAO um den Wortlaut der für diese Beschränkungen geltenden Bestimmungen ignoriert. Vor allem wollte die IAO wissen, ob die von der UdSSR übernommenen alten Gesetze, mit denen Streiks im Transportwesen eingeschränkt und Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis vorgesehen waren, außer Kraft gesetzt wurden oder nicht.
Eingeschränktes Versammlungs- und Demonstrationsrecht: Es ist schwierig für die Gewerkschaften, Sitzungen und Demonstrationen usw. zu organisieren, da das diesbezügliche Gesetz besagt, dass Sitzungen, Märsche und andere Massenaktionen nur mit Genehmigung der Behörden zulässig sind. Eine Demonstration kann beispielsweise verboten werden, wenn sie den Verkehr behindert oder behindern könnte oder Fußgänger aufhalten würde bzw. wenn die Gefahr bestünde, dass die Arbeit lebenswichtiger Dienste dadurch beeinträchtigt würde. Die Sitzungsorganisatoren können gegen ein Verbot bei Gericht Einspruch erheben. Das Gesetz über Verwaltungsvergehen bestraft die Vorbereitung, Durchführung und/oder Ermutigung zu einer verbotenen Demonstration.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis
Versammlungs- und Demonstrationsrecht: Die Gewerkschaften initiieren bzw. organisieren keine öffentlichen Märsche oder Demonstrationen auf eigene Initiative. Öffentliche Veranstaltungen und Demonstrationen finden nur auf Initiative der staatlichen Behörden statt.
Beteiligung der Gewerkschaften an den Präsidentschaftswahlen des Landes: Gemäß dem 2005 ergänzten Gesetz über die Präsidentschaftswahlen in der Republik Tadschikistan aus dem Jahr 1994 hat der Bund Unabhängiger Gewerkschaften Tadschikistans das Recht, einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten vorzuschlagen. Bei seinem außerordentlichen Kongress schlug er daher Emomali Rachmon vor, der sich bei den Präsidentschaftswahlen im Jahr 2006 mit 86% der Stimmen durchsetzte. Artikel 65 der Verfassung Tadschikistans besagt, dass der Präsident für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt wird.
Gewerkschaftsvermögen: Der Bund Unabhängiger Gewerkschaften Tadschikistans hat sich Ende des Jahres 2006 um Garantien für die Rückgabe des in den letzten Jahren und vor allem 1992 vom Staat beschlagnahmten Gewerkschaftsvermögens bemüht.
Streikrecht: In Tadschikistan hat seit vielen Jahren kein Streik mehr stattgefunden.
Die Hauptrolle des Bundes Unabhängiger Gewerkschaften Tadschikistans besteht darin, sich um einen sozialen Dialog zu bemühen.