Oman

Einwohner: 3 000 000

Hauptstadt: Maskat

Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 105 - 138 - 182

Innerhalb von weniger als vier Monaten gab die Regierung des Sultanats Oman zwei Erlasse heraus, von denen einer die Gründung von Gewerkschaften zuließ und der andere Tarifverhandlungen anerkannte und das Streikrecht garantierte. Es gelten jedoch nach wie vor erhebliche Beschränkungen, und Wanderarbeitskräfte sind weiterhin größtenteils ungeschützt.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Gewerkschaften zugelassen: Ein am 8. Juli 2006 verkündeter Erlass gesteht den Beschäftigten das Recht zu, Gewerkschaften zu gründen. Zuvor waren lediglich "repräsentative Ausschüsse" zulässig gewesen. Der Erlass ermöglicht die Gründung von mehr als einer Gewerkschaft pro Betrieb und untersagt es den Arbeitgebern, Beschäftigte aufgrund ihrer Gewerkschaftsaktivitäten zu bestrafen oder zu entlassen.

Beschränkungen gelten weiter: Gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen sind für die Gründung einer Gewerkschaft mindestens 25 Beschäftigte erforderlich, ungeachtet der Größe des Betriebes. Die Erwähnung der "General Federation of the Sultanate of Oman" impliziert ein Monopol mit nur einem einzigen Dachverband. Das Arbeitsministerium kann die Zulassung einer Gewerkschaft verweigern, wenn es "nicht überzeugt ist", dass alle erforderlichen Bedingungen erfüllt wurden.

Das Gesetz gilt zudem nicht für Angehörige der Streitkräfte, für Sicherheits- und Regierungspersonal und für Beschäftigte im häuslichen Dienst.

Tarifverhandlungen und Streikrecht anerkannt: Der Erlass vom 31. Oktober 2006 lässt Tarifverhandlungen und friedliche Streiks zu. Zuvor konnten die Löhne und die Arbeitsbedingungen nur auf gesetzlichem Weg oder im Rahmen individueller Verträge festgelegt werden.

Streikrechtsbeschränkungen: Ein Streik ist nur möglich, wenn sich die absolute Mehrheit der Beschäftigten dafür ausspricht. Der Arbeitgeber muss mindestens drei Wochen vor Streikbeginn darüber unterrichtet werden. Streiktage sind als Arbeitstage zu betrachten, an denen nicht gearbeitet wurde und die somit nicht bezahlt werden.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis

Wanderarbeitskräfte: Die Hälfte der Arbeitnehmerschaft des Landes sind billige und ungeschützte Ausländer. Die meisten von ihnen kommen aus Südasien und sind vor allem im Baugewerbe stark vertreten. Wie die meisten anderen Golfstaaten auch, würde das Sultanat Oman gerne mehr Arbeitsplätze für seine eigenen Staatsangehörigen schaffen, vor allem im privaten Sektor. Infolge dieser Politik kommen viele Branchen für Ausländer nicht in Frage und die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte ist zurückgegangen.

Eine erste Freie Exportzone (FEZ): Ein Erlass aus dem Jahr 2006 sieht die Einrichtung der Freien Exportzone Salalah vor, der ersten FEZ in dem Land, wobei die genauen Bedingungen (Anreize, Steuern usw.) bisher nicht bekannt sind.