Malta

Einwohner: 397 000

Hauptstadt: Valletta

Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182

In Malta, wo das Gesetz im Falle von Arbeitskonflikten nach wie vor ein obligatorisches Schiedsverfahren zulässt, gab es kaum Veränderungen zu verzeichnen.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Das Gesetz erkennt das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften an. Die Arbeitnehmer können Tarifverhandlungen führen, und die Arbeitgeber dürfen keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Beschäftigte aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit ergreifen.

Obligatorisches Schiedsverfahren: Im Rahmen des Beschäftigungs- und Arbeitsbeziehungsgesetzes kann die Regierung im Falle eines Arbeitskonfliktes ein obligatorisches Schiedsverfahren anordnen, und der daraus hervorgehende Schiedsspruch ist für alle Parteien bindend. Die IAO weist bereits seit mehr als 20 Jahren darauf hin, dass sich diese Praxis nicht im Einklang mit Übereinkommen 87 befindet, in dem es heißt, dass eine solche Maßnahme auf Staatsbedienstete beschränkt sein sollte, die eine Autoritätsfunktion im Namen des Staates wahrnehmen, ebenso wie auf wesentliche Dienste, auf akute nationale Krisensituationen oder auf Fälle, in denen beide Parteien eine Schlichtung beantragen.

Feiertagsgesetz verletzt Tarifverhandlungsrecht: Im Jahr 2005 hat die Regierung Maltas das Feiertagsgesetz geändert, so dass die Beschäftigten künftig nicht mehr die Möglichkeit haben, auf ein Wochenende fallende Feiertage zurückzubekommen. Die diesbezüglichen Sonderregelungen in geltenden Tarifverträgen wurden damit ungültig, und künftige Verhandlungen über diese Frage wurden von vornherein ausgeschlossen. Der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit hat festgestellt, dass mit diesen Gesetzesänderungen gegen die Prinzipien ungehinderter Tarifverhandlungen verstoßen werde und die Regierung aufgefordert, Abschnitt 6 des Gesetzes entsprechend zu ändern.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis

p>Schlichtung: Die Regierung weist nachdrücklich darauf hin, dass sie eine Schlichtung nur dann anordnet, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und dass diese Maßnahme in der Praxis kaum erforderlich ist.

Gewerkschaftsvermögen nach Streik eingefroren: Bei verschiedenen Gelegenheiten haben sich die Regierungsbehörden bei Gericht darum bemüht, das Gewerkschaftsvermögen einzufrieren und Schadenersatz im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen durchzusetzen. Ein Beispiel während des Jahres 2005 war der Konflikt zwischen der Gewerkschaft GWU und der staatlichen Werft Maltas.

Gewerkschaftsfeindlichkeit im privaten Sektor: Im privaten Sektor herrscht weiterhin Gewerkschaftsfeindlichkeit, vor allem in Kleinstbetrieben mit nur sehr wenigen Beschäftigten.