Moldawien
Einwohner: 4 300 000
Hauptstadt: Chisinau
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182
Die innerstaatliche Gesetzgebung bleibt bezüglich des Streikrechtes und des Schutzes vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung weiterhin hinter den IAO-Normen zurück. Die Regierung setzt die Gewerkschaften mit Hilfe der Arbeitgeber nach wie vor unter Druck, damit sie aus dem unabhängigen Gewerkschaftsbund CSRM (einer Mitgliedsorganisation des IGB) austreten.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Die Verfassung erkennt das Recht an, eine Gewerkschaft zu gründen oder einer solchen beizutreten. Das Gewerkschaftsgesetz vom Juli 2000 sieht gewerkschaftliche Unabhängigkeit vor. Darüber hinaus sieht es grundlegende Gewerkschaftsrechte vor, wie etwa das Recht auf Tarifverhandlungen, sowie den Schutz von Gewerkschaftsvermögen und die Garantie von Gewerkschaftstätigkeiten.
Beschränkungen des Streikrechts: Wer bei der Regierung und in wesentlichen Diensten beschäftigt ist, darf nicht streiken. Die Liste der Beschäftigten, die nicht streikberechtigt sind, geht über die IAO-Definition wesentlicher Dienste hinaus. Im Widerspruch zu den IAO-Normen kann ein obligatorisches Schiedsverfahren auf Antrag lediglich einer der an einem Konflikt beteiligten Parteien angeordnet werden. Das Arbeitsgesetz untersagt ausdrücklich die Einstellung von Beschäftigten als Ersatz für Streikende.
Das Arbeitsgesetz verbietet zudem politische Streiks und lässt Solidaritätsstreiks nicht ausdrücklich zu.
Keine Strafmaßnahmen im Falle von Gewerkschaftsrechtsverletzungen: Das Strafgesetz hat Strafmaßnahmen im Falle von Verstößen gegen das Gewerkschaftsgesetz abgeschafft. Gegenwärtig enthalten weder das Strafgesetz noch das Gesetz über Verwaltungsvergehen irgendwelche spezifischen Strafmaßnahmen im Falle von Gewerkschaftsrechtsverletzungen. Auf diese Weise kann die Staatsanwaltschaft Einsprüche der Gewerkschaften gegen gewerkschaftsfeindliches Verhalten von Arbeitgebern und Regierung abweisen, und Verstöße gegen das Gewerkschaftsgesetz bleiben ungestraft. Auf die Empfehlung der IAO hin hat die Regierung jetzt einen Zusatz entworfen, der ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet 88 bis 235 Euro für öffentlich Bedienstete, die Gewerkschaftsaktivitäten behindern, vorsehen würde. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Übersicht war dieser Zusatz jedoch noch nicht verabschiedet worden.
Fehlende Transparenz ermöglicht Manipulationen: Das Gesetz enthält keine klaren Regeln für die Ernennung von Gewerkschaftsvertreterinnen bzw. -vertretern in den Verwaltungsgremien staatlicher Unternehmen oder in den dreigliedrigen Gremien. Infolgedessen manipuliert die Regierung die Beschäftigten und setzt Vertreter der gefügigen, von der Regierung unterstützten Gewerkschaftsorganisation in diese Gremien ein, selbst wenn die besagte Organisation ursprünglich keine Mitglieder in dem fraglichen Unternehmen hatte. Während des Jahres 2005 wurden CSRM-Vertreter von verschiedenen Gremien ausgeschlossen. Zudem verloren sie ihre Sitze in sämtlichen Ministerialausschüssen (bis auf den Bildungs-, Jugend- und Sportausschuss), die Gewerkschaftsvertretern vorbehalten waren.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis
Unzulängliche Inkraftsetzung: Die Inkraftsetzung der Gesetze ist nach wie vor unzureichend. Weder die Arbeitsaufsicht noch die Staatsanwaltschaft hat sich bei der Überwachung und der Inkraftsetzung der Arbeitsnormen, vor allem des Vereinigungsrechtes, als effizient erwiesen.
Gewerkschaften weiterhin von der Regierung unter Druck gesetzt: Die Zentral- und die Lokalbehörden üben konsequent und bewusst Druck auf die Gewerkschaften, ihre Mitglieder und Führungsspitzen aus. Im Laufe des Jahres wurde über mehrere Fälle berichtet, in denen Regierungsvertreter in Gewerkschaftssitzungen eingegriffen hatten. Von der Regierung beeinflusste Unternehmensleiter verfügen über zahlreiche Möglichkeiten, um Druck auf die Gewerkschaften auszuüben, da sie denselben Betriebsgewerkschaften angehören und berechtigt sind, an Gewerkschaftssitzungen teilzunehmen. Das Ziel der Regierung besteht darin, die Gewerkschaften zum Austritt aus dem CSRM und zum Beitritt zum Gewerkschaftsbund "Solidaritatea" zu bewegen, der wesentlich regierungsfreundlicher ist. Im Juni hat eine der von Eingriffen der Regierung betroffenen Organisationen, die Gewerkschaft Agroinsid, ein strategisches Planungsseminar organisiert, um Gewerkschaftsrechtsverletzungen zu bekämpfen.
Ende 2005 erklärte der Präsident der Republik, V. Voronin, dass es notwendig sei, über nur eine einzige Gewerkschaft zu verfügen.
Die Regierung umgeht weiterhin jede öffentliche Debatte über Einmischungen in Gewerkschaftsangelegenheiten. Trotz der Empfehlungen der IAO und der Initiativen des CSRM setzt die Regierung die Frage der Gewerkschaftsrechtsverletzungen nicht auf die Tagesordnung des dreigliedrigen Wirtschafts- und Sozialausschusses.
Rechtsverletzungen 2006
Hintergrund: Moldawien ist eins der ärmsten Länder Europas. Es herrscht hohe Arbeitslosigkeit, und die informelle Wirtschaft ist groß. Als stark von externen Energiequellen abhängiges Land war Moldawien am Jahresanfang eins der am stärksten von dem Gaskonflikt mit Russland betroffenen Länder und akzeptierte später eine Preiserhöhung. Im September bekräftigte die ostmoldawische Region Transnistrien in einem weder in Moldawien noch international anerkannten Referendum ihren Wunsch, zunächst unabhängig zu werden und sich schließlich der Russischen Föderation anzuschließen.
Kampagne gegen die Gewerkschaft Sindlukas: Die Handels-, Dienstleistungs-, Hotel- und Gaststättengewerkschaft Sindlukas wurde Zielscheibe der Kampagne der Regierung, mit der sie CSRM-Mitgliedsgewerkschaften dazu zwingen wollte, dem Dachverband Solidaritatea beizutreten. Im Mai wies Vladimir Nirka, der bei der Stadtverwaltung Chisinau für die Bereiche Handel, Dienstleistungen, Hotels und Gaststätten zuständig ist, Betriebsleiter an, die Übertragung der Sindlukas-Mitgliedschaft von Betriebsgewerkschaften auf eine Solidaritatea angehörende Gewerkschaft vorzubereiten. Die Leiter Chisinauer Betriebe, die keine Lebensmittelprodukte vertrieben, erhielten ähnliche Anweisungen. In der zweiten Hälfte des Jahres 2006 organisierten die Vertreter der Behörde zahlreiche Zusammenkünfte mit den Leitern staatlicher, kommunaler und privater Betriebe, bei denen private Unternehmer gewarnt wurden, dass ihnen ihre Lizenzen entzogen und ihre Aktivitäten behindert würden, falls sie die Gewerkschaften nicht beeinflussten.
Die Kampagne war in einer Vielzahl von Betrieben erfolgreich, wie etwa bei dem für Schulen tätigen Restaurationsbetrieb "Adolescencea", bei dem die Beschäftigten erzwungenermaßen für die Übertragung ihrer Mitgliedschaft stimmten. Die stellvertretende Leiterin eines ähnlichen Betriebes ("Liceist"), Lydia Sarandi, sammelte die Unterschriften der Beschäftigten, ohne genau zu erklären, worum es ging. Die Gewerkschaftsführung wurde über die Kampagne nicht unterrichtet. Später wurde offensichtlich, dass die Unterschriften für das "Protokoll" einer Gewerkschaftssitzung benötigt wurden, bei der der Austritt aus der Sindlukas "beschlossen" worden war. Die Betriebsleitung verwendete dieses gefälschte Protokoll, um die Überweisung der Mitgliedsbeiträge auf das Sindlukas-Konto einzustellen. Ähnliche Taktiken wurden auch bei dem Restaurationsbetrieb "Bukurina El" angewandt.
Sindlukas verlor infolge dieser Kampagne neun große Betriebsgewerkschaften mit insgesamt mehr als 1.000 Mitgliedern.