Libyen

Einwohner: 5 800 000

Hauptstadt: Tripolis

Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182

In Libyen, wo das Gesetz nach wie vor ein Gewerkschaftsmonopol vorschreibt und Tarifverhandlungen stark eingeschränkt sind, gab es keinerlei Veränderungen zu verzeichnen. Der Gewerkschaftsdachverband des Landes hat sich als nicht wirklich unabhängig von der Regierung erwiesen.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Keine Vereinigungsfreiheit: In Libyen herrscht keine Vereinigungsfreiheit. Die Beschäftigten können lediglich der General Trade Union Federation of Workers (GTUFW) angehören, die Teil von Gaddafis Dschamahirija-System ist. Sie wird von der Regierung kontrolliert und von den "Volksausschüssen" verwaltet, deren Strukturen sie widerspiegelt. Die GTUFW-Generalsekretäre auf allen Ebenen der Vereinigung haben einen Sitz in den Volksausschüssen. Die Mitgliedschaft bei der GTUFW ist automatisch, obwohl die Beschäftigten das Recht haben, sich dagegen zu entscheiden. Unabhängige Gewerkschaften sind verboten, und ein Gewerkschaftsamt können nur libysche Staatsangehörige bekleiden.

Tarifverhandlungen: stark eingeschränkt: Das Arbeitsgesetz verlangt, dass sich die Klauseln von Tarifverträgen im Einklang mit dem nationalen wirtschaftlichen Interesse befinden, was im Widerspruch zu dem Prinzip freiwilliger Verhandlungen über Tarifverträge und der Autonomie der Tarifparteien steht.

Streikrecht: obligatorisches Schiedsverfahren: Abschnitt 150 des Arbeitsgesetzes besagt, dass ein rechtmäßiger Streik nur dann möglich ist, wenn sämtliche Vermittlungs- und Schiedsverfahren ausgeschöpft wurden, und Abschnitt 176 sieht im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung eine einmonatige Haftstrafe oder eine Geldbuße vor. Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen im Falle eines kollektiven Konfliktes die Einleitung eines obligatorischen Schiedsverfahrens auf Antrag lediglich einer der Parteien oder der staatlichen Behörden, und der daraus hervorgehende Schiedsspruch ist für beide Parteien bindend. Die IAO hat festgestellt, dass dieses System ein Verbot praktisch aller Streiks bzw. deren rasche Beendigung ermöglicht.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis

Die Rolle des Dachverbandes: Die GTUFW hat in den letzten Jahren behauptet, unabhängig von der Regierung zu sein und ihren Namen geändert (das Wort "Produzenten" wurde aus ihrem Namen - Allgemeine Vereinigung von Produzenten/Beschäftigten - gestrichen), um zu betonen, dass sie ein Arbeitnehmerverband sei. Ihre Strukturen haben sich jedoch nicht geändert, ebenso wenig wie der Großteil ihrer Funktionäre. Viele in dem Land betrachten die GTUFW mit Misstrauen und glauben nicht, dass sie wirklich für die Arbeitnehmerrechte eintritt. Die nationale Führungsspitze der GTUFW behauptet, sich bei einigen Gelegenheiten gegen die Regierung gestellt zu haben, aber bei genauerem Hinsehen stellt sich heraus, dass die Initiative in diesen Fällen nicht von der Führungsspitze, sondern von der Basis - ohne Unterstützung der Spitzenfunktionäre - ausging.

Es sieht nicht so aus, als würde die GTUFW eine von der Regierung unabhängige Position vertreten, wenn es um so wichtige Fragen geht wie die fünf bulgarischen Krankenschwestern und den pakistanischen Arzt, die beschuldigt wurden, 400 Kinder mit dem HIV-Virus infiziert zu haben, obwohl klare Beweise dafür vorlagen, dass die Kinder mit dem Virus in Kontakt gekommen waren, bevor die Beschuldigten ihre Arbeit in dem Krankenhaus Benghazi aufgenommen hatten. Nachdem ihre Todesstrafen Ende 2005 vom Obersten Gerichtshof aufgehoben worden waren, wurden die sechs Angeklagten im Wiederaufnahmeverfahren im Dezember 2006 erneut für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Die GTUFW legte dagegen keinen Protest ein.

Tarifverhandlungen: In der Praxis finden trotz gegenteiliger Behauptungen der GTUFW keine wirklichen Tarifverhandlungen statt. Theoretisch führen die Gewerkschaften zwar Diskussionen mit den Betriebsleitungen, aber mit Ausnahme der neu privatisierten Unternehmen sind die Gewerkschaften Teil der Betriebsleitung. Außerdem hat die Regierung das Recht, die Löhne und Gehälter einseitig festzulegen. Sie kann einseitige Gehaltskürzungen vornehmen, wie bei der staatlichen Fluggesellschaft wiederholt geschehen.

Eine neue Herausforderung ergibt sich durch die Privatisierungen und die wachsende Zahl der in dem Land tätigen ausländischen Unternehmen, da die Arbeitnehmervertreter mit Arbeitgebern, auf die sie keinen direkten Einfluss haben, verhandeln müssen.