Libanon
Einwohner: 3 800 000
Hauptstadt: Beirut
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182
Der Krieg und die politischen Spannungen haben jede Hoffnung auf eine Verbesserung der Gewerkschaftsrechte sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Praxis zunichte gemacht.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Das Recht der Beschäftigten auf die Gründung von Gewerkschaften und Gewerkschaftsdachverbänden wird gesetzlich anerkannt.
Weitreichende Befugnisse: Das Arbeitsministerium verfügt im Rahmen des Gesetzes über weit reichende Befugnisse und muss seine Genehmigung geben, bevor eine Gewerkschaft gegründet werden kann. Darüber hinaus kontrolliert es sämtliche Aspekte von Gewerkschaftswahlen (Termin, Verfahren sowie Bestätigung der Ergebnisse).
Das Gesetz ermöglicht zudem die administrative Auflösung von Gewerkschaften und untersagt ihnen politische Tätigkeiten.
Vereinigungsfreiheit nicht für alle: 150.000 Regierungsangestellten ist es verboten, Gewerkschaften zu gründen oder beizutreten. Darüber hinaus sind Hausangestellte, Tagelöhner und Zeitarbeitskräfte im öffentlichen Dienst sowie ein Teil der Landarbeiter/innen vom Geltungsbereich der Arbeitsgesetzgebung ausgeschlossen.
Hohe Hürden für Tarifverhandlungen: Das Gesetz erkennt Tarifverhandlungen an. Mindestens 60% der Beschäftigten müssen jedoch zustimmen, bevor eine Gewerkschaft Tarifverhandlungen führen kann, und ein Tarifvertrag muss bei einer Vollversammlung von zwei Dritteln der Gewerkschaftsmitglieder gebilligt werden. Durch eine geplante Änderung des Arbeitsgesetzes würde dies auf 51% gesenkt werden, und Staatsbedienstete erhielten das Recht auf Tarifverhandlungen. Am Ende des Jahres waren diese Neuerungen jedoch noch nicht in Kraft getreten.
Streikrechtsbeschränkungen: Das Streikrecht wird eingeschränkt, und das Gesetz bietet den Beschäftigten keinen angemessenen Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung, obwohl die Geldstrafen für Verstöße gegen die Arbeitsgesetzgebung relativ hoch sind. Der Entwurf eines Zusatzes zum Arbeitsgesetz untersagt jede Diskriminierung aufgrund einer Gewerkschaftsmitgliedschaft, aber am Jahresende war dieses Gesetz jedoch immer noch nicht in Kraft getreten.
Das Demonstrationsrecht der Gewerkschaften ist dadurch eingeschränkt, dass die Teilnehmerzahl im Voraus festgelegt werden muss und dass 5% der Gewerkschaftsmitglieder die Rolle von Aufsichtskräften zu übernehmen haben. Die Organisatoren müssen ein Dokument unterschreiben, in dem sie erklären, dass sie für während der Demonstration entstandene etwaige Schäden die volle Verantwortung übernehmen.
Positive Initiative zur Anerkennung der Rechte von Hausangestellten: Das Arbeitsministerium hat einen Erlass verkündet, mit dem ein nationaler Lenkungsausschuss auf hoher Ebene eingesetzt wurde, um das örtliche Arbeitsrecht zu überprüfen und den Rechten der Beschäftigten im häuslichen Dienst besser Rechnung zu tragen. Dieser Ausschuss soll einen Mustervertrag für diese Gruppe von Beschäftigten entwerfen und ein zweijähriges Aktionsprogramm ausarbeiten.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis
In den letzten Jahren haben verschiedene aufrührerische Gruppen versucht, die Gewerkschaftsbewegung für ihre Zwecke einzuspannen und Spaltungen unter den Beschäftigten und den aktiven Mitgliedern hervorgerufen. Es gibt heute 13 Gewerkschaftsdachverbände in dem Land, von denen viele in keiner Weise repräsentativ sind.
Einmischung der Regierung: Die Regierung hat häufig in Gewerkschaftsangelegenheiten eingegriffen und Konflikte innerhalb der Gewerkschaftsbewegung angezettelt oder geschürt. Es ist führenden Politikern gelungen, ihre Kandidaten in das Führungsgremium des Gewerkschaftsdachverbandes CGTL zu schleusen, was zu internen Kämpfen führt, wenn sich die Organisation gegen die Regierungspolitik ausspricht.
Wanderarbeitskräfte: Wie in den anderen Ländern im Nahen Osten gibt es auch im Libanon zahlreiche Wanderarbeitskräfte, die nicht unter den gesetzlichen Schutz fallen und von denen einige unter an Sklaverei grenzenden Bedingungen arbeiten müssen.
Palästinensern werden viele Rechte verweigert: Die rund 400.000 palästinensischen Flüchtlinge im Libanon, die 11% der Bevölkerung ausmachen, dürfen keine Gewerkschaften gründen, da eine Gegenseitigkeitsvereinbarung mit ihrem Heimatland bestehen muss. Die Palästinenser im Libanon werden als staatenlos betrachtet. Sie dürfen viele, libanesischen Staatsangehörigen vorbehaltene, Berufe nicht ausüben, obwohl sich die Lage in diesem Zusammenhang in der letzten Zeit gebessert hat.