Korea (Republik)

Einwohner: 48 200 000

Hauptstadt: Seoul

Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 100 - 111 - 138 - 182

Die Regierung von Präsident Roh Moo-hyun setzte die Unterdrückung von Gewerkschaften fort, indem sie einen umfassenden Angriff der Polizei auf die Koreanische Gewerkschaft der Regierungsbediensteten anordnete, in dessen Verlauf mehr als Hundert örtliche Gewerkschaftsbüros gestürmt und geschlossen wurden. Im November setzte die Regierung darüber hinaus im Parlament mehrere Änderungen der Arbeitsgesetze durch, durch die es einfacher wird, während eines Streiks Ersatzarbeitskräfte einzustellen und Arbeitnehmer/innen mit zeitlich befristeten Verträgen zu beschäftigen. Arbeitgeber entließen weiter ungehindert Arbeitnehmer/innen und verfolgten sie oft strafrechtlich (mit hohen Schadenersatzforderungen) wegen angeblich "geschäftsschädigenden Verhaltens" aufgrund normaler Gewerkschaftstätigkeit. Die Polizei ging weiter gewaltsam gegen Streikende vor; dabei wurden einige schwer verletzt, und ein Stahlarbeiter kam ums Leben.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Gesetz zur Anerkennung der Gewerkschaftsrechte von Beamten: Das Gesetz über die Gründung und die Tätigkeit von Beamtengewerkschaften trat am 28. Januar 2006 in Kraft. Den Beamten ist es nunmehr gestattet, sich innerhalb der im Gesetz definierten Verwaltungseinheiten zu organisieren. Zahlreichen Gruppen öffentlich Bediensteter werden die Gewerkschaftsrechte jedoch nach wie vor verweigert, darunter leitende Beamte, Bedienstete der Personalverwaltung, Bedienstete, die kraft ihrer Arbeit mit Gewerkschaften bzw. Arbeitsbeziehungen zu tun haben und spezielle Gruppen von Beamten, die beispielsweise in den Diensten der Streitkräfte, der Polizei oder der Feuerwehr stehen, sowie politisch ernannte Funktionsträger und hochrangige Beamte. Ein Gewerkschaftsmitglied kann hauptamtlich für die Gewerkschaft tätig sein, sofern der Dienstgeber zustimmt und unbezahlter Urlaub genommen wird.

Die Beamten sind tarifverhandlungsberechtigt. Allerdings sind die Themen beschränkt auf Angelegenheiten der Gewerkschaften, das Entgelt und die Sozialleistungen für Mitglieder und andere Arbeitsbedingungen. Gewerkschaften können keine anderen wirtschaftlichen und sozialen Fragen behandeln. Das Gesetz und der Haushalt haben Vorrang vor Tarifverträgen. Die Regierung kann also einen Haushaltsentwurf einbringen, der die Tarifverträge zunichte machen könnte. Die Gewerkschaften können Beschwerde gegen unfaire Arbeitspraktiken einlegen, aber es gibt kein Strafmaß für derartige Arbeitspraktiken. Das Gesetz hält an einem Verbot von Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks und Bummelstreiks fest.

Das Gesetz untersagt Gewerkschaftern im öffentlichen Sektor zudem "Tätigkeiten, die im Widerspruch zu ihren in anderen Gesetzen und Bestimmungen beschriebenen Pflichten stehen, wenn sie Gewerkschaftstätigkeiten verrichten". Dies ist eine sehr breit gefasste Formulierung, die leicht missbraucht werden kann. Schließlich dürfen sich Gewerkschafter/innen im öffentlichen Sektor in keiner Weise "politisch" betätigen.

Das Verbot kollektiven Vorgehens und weitere Einschränkungen riefen bei der Gewerkschaft der Regierungsbediensteten (KGEU), einer Mitgliedsorganisation des Koreanischen Gewerkschaftsbundes (KCTU), entschiedenen Protest gegen das Gesetz hervor. Dies wiederum veranlasste die Regierung zu Repressalien gegen die KGEU (siehe "Rechtsverletzungen"). Unter anderem berichtet die KGEU, wenn sie sich nach dem neuen Gesetz registrieren und eine legal zugelassene Gewerkschaft werden will, müsste sie zahlreiche bisherige Mitglieder ausschließen, z.B. Feuerwehrleute oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Stufe 5 oder höher sowie Arbeitnehmer/innen in einer Reihe verschiedener Aufgabenbereiche.

Gesetz über Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen untergräbt Schutzbestimmungen: In den letzten Tagen der Sitzungsperiode des Parlaments im November setzte die Regierung im Parlament ein neues Gesetz durch, das vermehrt Möglichkeiten bietet, Arbeitnehmer/innen mit zeitlich befristeten Verträgen von bis zu zwei Jahren einzustellen. Das Gesetz tritt für Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten im Juli 2007 in Kraft. Für Unternehmen mit 100 bis 299 Beschäftigten gilt es ab Juli 2008 und ab September 2008 auch für Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten.

Derartige Verträge enthalten den Arbeitnehmer(inne)n bestimmte gesetzlich verbriefte Rechte vor und bieten weniger vorteilhafte Arbeitsbedingungen und schlechtere Bezahlung. Darüber hinaus können die Arbeitgeber diese Vertragsarbeitskräfte ohne besondere Umstände entlassen, wodurch die Flexibilität der Beschäftigung erhöht und die Möglichkeiten der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer/innen, mit ihrem Arbeitgeber effizient zu verhandeln, reduziert werden. Die Gewerkschaften befürchten, dass das neue Gesetz zeitlich befristete Arbeitsverträge zur vorherrschenden Form der Beschäftigung machen und den bestehenden Schutz der Arbeitnehmer/innen erheblich untergraben wird. Der KCTU nennt beispielhaft Korea Telecom, im Service tätige Hotelbedienstete, den Spezialfunktaxidienst für Behinderte in Seoul, Hyundai Heavy Industries und Seoul Grand Park. In all diesen Unternehmen arbeiteten zahlreiche Gewerkschaftsmitglieder auf Vertragsbasis; nachdem die Unternehmensleitung sie als aktive Gewerkschafter/innen identifiziert hatte, wurde ihr Zeitvertrag nach Ablauf der Vertragsdauer nicht verlängert.

In seiner im April 2005 bei der IAO gegen die koreanische Regierung eingereichten Klage wegen Verstoßes gegen die Vereinigungsfreiheit erklärte der KCTU, einer Erhebung des nationalen Statistischen Amtes Koreas aus dem Jahr 2004 zufolge verfügten 55,9 Prozent aller Erwerbstätigen (ca. 8,16 Millionen Menschen) nicht über einen festen Arbeitsvertrag. Die Regierung nennt dagegen nur 36,6 Prozent.

Das Streikrecht wird zu vielen verweigert: Das Anpassungsgesetz zu Arbeitsbeziehungen und Gewerkschaften von 1997 (Trade Union and Labour Relations Adjustment Act – TULRAA) und die den öffentlichen Dienst betreffenden Gesetze beinhalten ein Streikverbot für Beschäftigte der Zentralregierung und von Kommunalverwaltungen sowie für Beschäftigte, die in der Produktion von militärischen Gütern tätig sind. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine lange Liste so genannter "wesentlicher Dienste", in denen das Streikrecht durch obligatorische Vermittlungs- und Schiedsgerichtsverfahren erheblich eingeschränkt werden kann. Während des Jahres 2003 hat die IAO die Regierung aufgefordert, eine gesetzliche Neudefinition "wesentlicher Dienste im engsten Sinne des Wortes" vorzunehmen, aber die Regierung hat bisher noch keine diesbezüglichen Schritte eingeleitet.

Das Gesetz erlegt den Gewerkschaften eine obligatorische zehntägige "Nachdenkensfrist" auf, bevor sie Arbeitskampfmaßnahmen treffen dürfen. Für den öffentlichen Dienst und andere als "wesentlich" eingestufte Dienste beträgt diese Frist 15 Tage.

Unter dem Vorwand, Schüler und Studenten hätten ein Recht auf Ausbildung, dürfen auch Lehrkräfte nicht streiken. Dies regelt das Gesetz von 1999 über die Gründung und die Tätigkeit von Lehrergewerkschaften.

Schlichtung bei Konflikten in "wesentlichen Diensten" gesetzlich vorgeschrieben: Gemäß dem TULRAA-Gesetz ist eine Schlichtung bei Konflikten in "wesentlichen öffentlichen Diensten" gesetzlich vorgeschrieben, wenn sich die Parteien nicht alleine einigen können. Allein die Arbeitsbeziehungskommission entscheidet, ob eine obligatorische Schlichtung stattfindet. In einer von den Gewerkschaftsorganisationen KCTU, KGEU und KPSU (Transport und öffentliche Dienste) bei der IAO erhobenen Klage hieß es, dass die Arbeitsbeziehungskommission systematisch eine obligatorische Schlichtung anordne, um Streiks zu verhindern. Die Einleitung eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens hat zur Folge, dass weitere Arbeitskampfmaßnahmen verboten sind. Mit dem Schlichterspruch eines Schlichtungsausschusses wird der Konflikt beendet. Der Schlichterspruch kommt einem Tarifvertrag gleich. Wenn es zu Arbeitskampfmaßnahmen kommt, sind diese per definitionem gesetzwidrig, und die Geschäftsleitung kann strafrechtliche Schritte einleiten. Gegen die Gewerkschaftsführer können Haftbefehle ausgestellt werden, und das Management kann streikende Arbeitnehmer durch die Polizei vom Betriebsgelände entfernen lassen.

Bei Arbeitskämpfen in "nicht wesentlichen" öffentlichen Diensten gibt es nach dem Abschluss einer Schlichtung die Möglichkeit von Arbeitskampfmaßnahmen, einschließlich Streik oder Aussperrung.

Streiks sind zudem gesetzlich verboten, wenn es dabei nicht um Arbeitsbedingungen wie beispielsweise Löhne, Sozialleistungen und Arbeitszeiten geht. Dies steht im Widerspruch zu IAO-Normen.

Notstandsbefugnisse ermöglichen Zwangsschlichtung im öffentlichen Dienst: Das TULRAA-Gesetz überträgt darüber hinaus dem Arbeitsminister weitgehende Befugnisse, die ihm die Erzwingung einer "Notstandsschlichtung" ermöglichen, die sämtlichen Arbeitskämpfen sofort ein Ende macht und die Gewerkschaft zwingt, in das Schlichtungsverfahren einzutreten. Bleibt die Schlichtung erfolglos, kann die Arbeitsbeziehungskommission die Konfliktparteien zur Zwangsschlichtung mit verbindlichem Ergebnis verpflichten. Die einzige Einschränkung dieser Befugnis besteht darin, dass der Konflikt den öffentlichen Dienst betreffen muss, und der Minister muss zu dem Schluss kommen, dass die Störung so umfangreich oder von so "besonderer" Natur ist, dass er es für "wahrscheinlich" erachtet, dass dadurch die Wirtschaft des Landes geschädigt oder das "normale Leben" beeinträchtigt wird.

Der Minister nutzte die "Notstandsschlichtung" 2005 in zwei Fällen, zur Beendigung von Streiks der Air Asiana-Piloten und der Koreanischen Gewerkschaft des Flugpersonals (KALFCU). Das Gesetz nennt den Flugverkehr nicht als "wesentlichen Dienst".

Eingeschränktes Demonstrationsrecht: Im Rahmen des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes ist jede Versammlung im Umkreis von 100 Metern um ausländische diplomatische Vertretungen herum verboten. Infolgedessen haben zahlreiche Großunternehmen, wie etwa Samsung, Botschaften gebeten, Büros in ihren Gebäuden anzumieten, um so die Beschäftigten effektiv an Demonstrationen vor ihrem Konzernsitz zu hindern.

Einmischung in interne Gewerkschaftsangelegenheiten: Laut TULRAA war den Arbeitgebern ursprünglich die Entlohnung von Gewerkschaftsführern ab dem 1. Januar 2002 untersagt. Die Gewerkschaften protestierten nachdrücklich gegen diese Einschränkung und forderten, diese Frage den Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zu überlassen. Es gelang ihnen zunächst, die Anwendung dieser Bestimmung bis 2006 aufzuschieben. In der am 11. September unterzeichneten dreigliedrigen Vereinbarung wurde ein weiterer Aufschub bis 2009 verfügt, aber die Maßnahme wurde nicht aus dem Gesetz gestrichen. Der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit erklärte in seinem 309. Bericht, "das Verbot der Entlohnung freigestellter hauptamtlicher Gewerkschaftsvertreter durch die Arbeitgeber (sei) eine Angelegenheit, die nicht durch gesetzliche Eingriffe geregelt werden sollte", und der Ausschuss "(forderte) deshalb die Regierung auf, Abschnitt 24(2) des TULRAA-Gesetzes aufzuheben."

Außerdem ist es entlassenen Beschäftigten laut Gesetz untersagt, weiter der Gewerkschaft anzugehören, und Nichtgewerkschaftsmitgliedern wird die Übernahme eines Gewerkschaftsamtes verwehrt. Die IAO-Normen sehen vor, dass derartige Fragen in den Satzungen der Gewerkschaften geregelt werden.

Das TULRAA lässt seit 1997 auf nationaler und Branchenebene gewerkschaftlichen Pluralismus zu, aber das Verbot von Gewerkschaftspluralismus auf Betriebsebene wurde immer wieder verlängert. Ursprünglich sollte die Gründung konkurrierender Gewerkschaften auf betrieblicher Ebene ab 2002 zulässig sein, was jedoch auf den 31. Dezember 2006 verschoben wurde. Während des Berichtsjahres wurde dann erneut beschlossen, das Verbot bis 2009 zu verlängern.

Hinzuziehung Dritter nach wie vor behindert: Dem Arbeitsministerium ist die Identität Dritter mitzuteilen, die in Tarifverhandlungen und Streitfällen intervenieren. Interventionen ohne vorherige Information des Ministeriums stehen unter Strafe. Die derzeit für die Registrierung solcher Dritter geltenden Bestimmungen machen das Verfahren äußerst schwierig.

Kriminalisierung der Gewerkschaftsarbeit – "Behinderung der Geschäftstätigkeit" im Strafgesetz: Die Arbeitgeber nutzten Artikel 314 des Strafgesetzbuchs, der die "Behinderung der Geschäftstätigkeit" untersagt, um systematisch Gewerkschaftsführer zu verfolgen, ihre Inhaftierung zu bewirken und darüber hinaus zu versuchen, die Gewerkschaften in den Bankrott zu treiben. Trotz des missbräuchlichen und diskriminierenden Rückgriffs auf Artikel 314 zum Schaden der Arbeitnehmer/innen unternahm die Regierung nichts, um einzugreifen oder Klarheit bezüglich des Gesetzes zu schaffen – sie zog es vor, sich zum Komplizen der im Namen dieses Strafgesetzes begangenen gewerkschaftsfeindlichen Aktionen zu machen. Der Vorwurf der "Behinderung der Geschäftstätigkeit" wurde willkürlich von rachedurstigen Arbeitgebern gegen Gewerkschaftsführer erhoben, die Tarifverhandlungen führen, Sitzungen abhalten, Streiks und Streikposten organisieren und sonstige grundlegende Gewerkschaftstätigkeiten ausüben wollten. Einige Arbeitgeber, wie Kiryung Electronics, gingen auf geradezu absurde Weise vor, um Arbeitnehmer/innen zu belangen – sie heuerten z.B. im Dienste des Unternehmens Schlägertrupps an, um vor der Fabrik sitzende Gewerkschaftsmitglieder anzugreifen. Anschließend verklagten sie die Gewerkschafter, die sich notgedrungen verteidigt hatten, gemäß Artikel 314. Die Arbeitgeber machten sich auch regelmäßig die Verfolgung der Arbeitnehmer/innen durch die Regierung anhand dieses Gesetzes zu Nutze, um unternehmensintern weitergehende Disziplinarmaßnahmen zu verhängen, bis hin zur Entlassung.

Artikel 314 des Gesetzes sieht schwere Strafen vor – ein für schuldig befundener Arbeitnehmer kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 15 Millionen Won (ca. 16.000 US-Dollar) bestraft werden.

Sonderwirtschaftszonen (SWZ): Das Gesetz über Sonderwirtschaftszonen vom Juli 2003 enthält Sonderregelungen für ausländische Unternehmen, die in den SWZ investieren, indem sie von zahlreichen nationalen Bestimmungen im Zusammenhang mit Umweltschutz und Arbeitsnormen ausgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass dies zu weiteren Verletzungen der Arbeitnehmerrechte führt. Gewerkschaften haben besonders auf die Gefahr hingewiesen, dass die neuen Bestimmungen die Anstellung "irregulärer" Arbeitskräfte leicht machten, die allenfalls geringfügigen Schutz genießen.

Wanderarbeitskräfte: Das Gesetz über die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte und das Arbeitsgenehmigungs-System ermöglichen es den Arbeitgebern, die Gewerkschaftsrechte von Wanderarbeitnehmer(inne)n ungestraft zu missachten. Migrant(inne)n müssen nach nur dreijähriger Beschäftigung in ihr eigenes Land zurückkehren, und ein Wechsel des Arbeitgebers ist während ihres Aufenthalts in Korea streng verboten.

Arbeitsrechtsreform der Regierung bleibt weit hinter internationalen Normen zurück: Als Korea 1996 der OECD beitrat, verpflichtete sich die Regierung öffentlich dazu, "die bestehenden Gesetze zu den Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen entsprechend international akzeptierten Normen (zu) reformieren, auch im Hinblick auf grundlegende Rechte wie Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen". Im September 2005 veröffentlichte die Regierung einen "Plan" für die Reform von 34 strittigen Arbeitsfragen, der dem Parlament vorgelegt werden sollte. Sowohl FKTU als auch KCTU zogen sich mit der Begründung, die von der Regierung vorgesehenen Maßnahmen entsprächen nicht den internationalen Normen, aus dem dreigliedrigen "Hochrangigen Gremium" zurück. Der FKTU kehrte später an den Verhandlungstisch zurück und war am Zustandekommen einer dreigliedrigen Vereinbarung am 11. September 2006 beteiligt. Unter anderem kam es zu einer Einigung über die Aufhebung der Zwangsschlichtung in "wesentlichen Diensten", wobei im Gegenzug die Definition dieser Dienste um etliche Bereiche erweitert und den Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt wurde, während eines Arbeitskampfes Ersatzarbeitskräfte einzustellen. Darüber hinaus müssen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in einem Ausmaß "Mindestdienste" gewährleisten, dass für die Öffentlichkeit keine Beeinträchtigungen entstehen.

Beobachtern zufolge blieben die TULRAA-Kapitel zur "Notstandsschlichtung" unverändert, was die Möglichkeit beinhaltet, dass die Regierung diese Bestimmungen erneut nutzt, um Zwangsschlichtungen zu verfügen. Arbeitgebern wird auch das Recht eingeräumt, nachgewiesenermaßen zu Unrecht entlassenen Arbeitnehmer(inne)n finanzielle Entschädigungen anzubieten, statt sie wieder einzustellen. Besonderen Anlass zur Sorge bietet die vorgesehene Erweiterung der Liste der unter den Begriff "öffentlicher Dienst" fallenden Sektoren; dadurch könnte die Regierung unter Rückgriff auf die im TULRAA-Gesetz vorgesehene "Notstandsschlichtung" bei Streiks intervenieren.

Die Vereinbarung vom 11. September war die Grundlage für die Verabschiedung der Arbeitsrechtsreform im Parlament im November – eine Reform, die immer noch weit hinter den seitens der Regierung gegenüber der OECD gemachten Zusagen zurückbleibt.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis

Repressalien wegen Opposition gegen neues Gesetz über Staatsbedienstetengewerkschaften: Nachdem sich die Staatsbedienstetengewerkschaft (Korean Government Employees Union - KGEU) geweigert hatte, sich im Rahmen des Gesetzes über die Gründung und Tätigkeit von Beamtengewerkschaften registrieren zu lassen, drohte die Regierung jeder Kommunalverwaltung, die mit der KGEU einen Tarifvertrag aushandelte, mit einer Kürzung der Mittel aus dem Zentralhaushalt. Die Regierung untersagte den Kommunalverwaltungen zudem den automatischen Abzug der KGEU-Mitgliedsbeiträge von den Löhnen und Gehältern und beharrte darauf, dass die Gewerkschaft eine illegale Organisation sei und ihre illegalen Tätigkeiten unterstützt würden, wenn die Einnahme der Mitgliedsbeiträge gestattet würde.

"Illegale" Streiks und Polizeigewalt: Obwohl die Arbeitsbeziehungskommission nicht verpflichtet ist, alle Konflikte in "wesentlichen öffentlichen Diensten" einem Vermittlungsverfahren zu unterziehen, hat sie dies in der Praxis bisher systematisch getan und den Beschäftigten in diesem Sektor das Streikrecht verweigert. Häufig wurden die Verhandlungen so lange verzögert oder verschleppt, dass die Gewerkschaft keine andere Lösung als einen Streik sah.

Arbeitskampfmaßnahmen werden aufgrund der komplexen rechtlichen Verfahren für die Organisation eines Streiks auch außerhalb der wesentlichen Dienste schnell "gesetzwidrig".

Solche Arbeitskampfmaßnahmen wurden weiterhin unnachgiebig von der Regierung unterdrückt, nachdem der derzeit amtierenden Regierung zu Beginn ihrer Amtszeit Milde vorgeworfen worden war. In den vergangenen sieben Jahren kam es zur Inhaftierung von mindestens 1.000 Gewerkschaftern. In den meisten Fällen lautete die Hauptanklage "Geschäftsbehinderung" oder im öffentlichen Sektor illegal die Gründung von Gewerkschaften beabsichtigt zu haben.

Die Behörden rechtfertigen die Inhaftierung von Gewerkschaftsführern mit den gewalttätigen Ausschreitungen bei einigen Demonstrationen und Streiks. Die Gewerkschaften weisen nachdrücklich darauf hin, dass das Vorgehen der Polizei unnötig provokativ und unverhältnismäßig brutal sei. Staatsanwälte erlassen sehr schnell Haftbefehle, sobald Beschäftigte streiken, zum Teil bereits dann, wenn ein Streik lediglich angekündigt wird. Die Polizei und die Sicherheitsbehörden greifen auf (zum Teil ausgeklügelte) Überwachungsmethoden zurück, um Streikführer zu fassen. Die Büros und Telekommunikationsverbindungen von Gewerkschaften werden routinemäßig überwacht. Gewerkschafter, die "illegal" streiken, werden meistens zu einem Jahr Haft oder zu einem Bußgeld von bis zu 3 Millionen Won (US$ 2.700) verurteilt.

Dass ein Gewerkschaftsmitglied offenbar ungestraft von der Staatsmacht getötet werden kann, wird am Tod von Kim Tae-hwan, dem Vorsitzenden des FKTU-Regionalverbandes von Chungju deutlich. Er wurde am 14. Juni 2005 getötet, als er vor der Zementfabrik Sajo Remicon Streikposten stand.

Haftbedingungen: Inhaftierte Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter werden gewöhnlich voneinander isoliert, um sie daran zu hindern, im Gefängnis kollektive Maßnahmen zu ergreifen. Wie viele andere Häftlinge, müssen sie sich 23 Stunden täglich in ihren Zellen aufhalten und können pro Tag lediglich einen siebenminütigen Besuch von ihren Anwälten empfangen.

"Papiergewerkschaften": Angesichts der Tatsache, dass Gewerkschaftspluralismus auf betrieblicher Ebene weiterhin gesetzlich verboten ist, haben viele Arbeitgeber von der Betriebsleitung kontrollierte Gewerkschaften ins Leben gerufen, die als "Papiergewerkschaften" bekannt sind. Da es aufgrund der Feindseligkeit der Betriebsleitungen nicht möglich ist, sie von innen heraus zu demokratisieren und es gesetzlich verboten ist, alternative Gewerkschaften zu organisieren, haben die Beschäftigten nur wenige Rechte – wenn überhaupt – und können keine echten Tarifverhandlungen führen.

Rechtsverletzungen 2006

Polizei prügelt streikenden Arbeiter der Pohang Steel Corporation (POSCO) zu Tode: Ein weiteres Opfer des häufig brutalen und extrem gewalttätigen Vorgehens der Polizei gegen Arbeitnehmer/innen war Ha Joong Keun, ein Mitglied der Gewerkschafts-Ortsgruppe bei Pohang Steel. Er starb am 1. August an Kopfverletzungen, die ihm Sondereinsatzkräfte der Polizei am 16. Juli während einer Demonstration des koreanischen Baugewerkschaftsbundes (KFCITU) vor dem POSCO-Hauptbüro beigebracht hatten. Augenzeugen berichteten am Demonstrationstag, dass Polizisten immer wieder mit ihren Metall-Schutzschilden auf Ha Joong Keuns Kopf eingeschlagen hatten. Der Streik bei POSCO war dadurch ausgelöst worden, dass die Unternehmensleitung eine Arbeitsvermittlungsfirma beauftragt hatte, Arbeitskräfte für die Fabrik anzuwerben, ohne jedoch bereit zu sein, sicherzustellen, dass der Vermittler im guten Glauben mit der Gewerkschaft verhandelte. Am 13. Juli traten die Beschäftigten in den Streik und besetzten die Fabrik; daraufhin wurden Sondereinheiten der Polizei herbeigerufen, die die Fabrik umzingelten. Am 16. Juli organisierte die KFCITU für die Streikenden eine Solidaritätsdemonstration, in deren Verlauf es zu dem Angriff auf Ha Joong Keun kam. Eine andere in der darauf folgenden Woche vom KCTU organisierte Demonstration wurde ebenfalls von der Polizei unter Einsatz von Wasserwerfern aufgelöst. Als die ca. 2.500 Streikenden schließlich am 23. Juli ihren Streik beendeten und die Fabrik verließen, stürmte die Polizei das Gelände und verhaftete 138 Beschäftigte, die sie als Gewerkschaftsführer und Vertreter der Streikenden ausgemacht hatte. Trotz öffentlicher Proteste und Schreiben des IGB und anderer internationaler Gewerkschaftsorganisationen an führende Regierungsvertreter gab es keine eigene, unabhängige Untersuchung des Mordes.

Systematische Einschüchterungskampagne der Regierung gegen KGEU: Die Regierung verfolgte die Gewerkschaft KGEU und deren führende Vertreter mit einer systematischen landesweiten Kampagne. In deren Verlauf wurden Gewerkschaftsführer und einfache Mitglieder eingeschüchtert, gegen Gewerkschaftsversammlungen wurde gewaltsam eingeschritten, es kam zu Verhaftungen, örtliche und Provinzverwaltungen wurden immer wieder unter Druck gesetzt, der KGEU die Anerkennung zu entziehen und die Einziehung der Gewerkschaftsbeiträge zu verweigern, und schließlich schritten Polizei und Militär in einer koordinierten, von Gewalt geprägten Kampagne ein, um die Zwangsschließung und Versiegelung von KGEU-Büros durchzusetzen.

Kern des Konflikts war die Weigerung der Regierung, gewählte KGEU-Führer anzuerkennen, während die KGEU sich weigerte, einen Antrag auf Zulassung unter dem neuen Gesetz über die Gründung und Tätigkeit von Gewerkschaften im öffentlichen Dienst zu stellen. Deshalb erklärte die Regierung die KGEU zu einer "illegalen" Organisation.

Am 8. Februar gab die Regierung eine Gemeinsame Erklärung zum Gesetz über Gewerkschaften im öffentlichen Dienst heraus. Darin griff sie die Gewerkschaften frontal an und warf der KGEU vor, eine Person zum Vorsitzenden gewählt zu haben, die nach den KGEU-Aktionen im November 2004 "des Amtes enthoben bzw. entlassen wurde ... und deshalb nicht befugt ist, eine Gewerkschaft öffentlicher Bediensteter als Vorsitzender zu vertreten".

Die Regierung erhöhte den Druck auf die KGEU mit der "Richtlinie zur Förderung der Umwandlung illegaler Organisationen in legale Gewerkschaften (Freiwilliger Austritt)" des Ministeriums für Staatliche Verwaltung und Innere Angelegenheiten vom 22. März. Die Richtlinie hielt die örtlichen Gebietskörperschaften an, "Verwaltungsanordnungen zu treffen", um öffentliche Bedienstete zum Austritt aus der KGEU zu veranlassen und ihnen für den Fall der Weigerung Disziplinarmaßnahmen anzudrohen. Das Innenministerium nannte in der Richtlinie auch weitere Maßnahmen, darunter "schwere Verwaltungsstrafen gegen Anführer (Ausschluss von Ernennungen)", "durchgreifende Maßnahmen wie die Schließung der Büros illegaler Organisationen", "Annullierung aller bestehenden Vereinbarungen und Ausschluss jeglicher Konsultation und Unterstützung", "Entfernung des Namensschilds". Örtliche Verwaltungsleiter wurden angewiesen, "nötigenfalls die Polizei hinzuzuziehen", um diese Maßnahmen durchzusetzen. Darüber hinaus wurde der Einzug von Gewerkschaftsbeiträgen für die KGEU ausdrücklich untersagt.

Die Richtlinie gab auch den Rahmen vor für eine Kampagne zur Verfolgung von KGEU-Mitgliedern mit Hilfe beschönigend so genannter "Mann-zu-Mann Überzeugungsteams". Leiter öffentlicher Verwaltungen wurden angewiesen, alle KGEU-Mitglieder in ihrer Dienststelle per Telefon oder Hausbesuch zu kontaktieren, um die Arbeitnehmer/innen und ihre Angehörigen zu drängen, aus der Gewerkschaft auszutreten und ihnen gleichzeitig die unangenehmen Folgen und Strafen zu verdeutlichen, mit denen sie im Falle der Weigerung zu rechnen hätten.

Dienststellenleitern, die diese Anordnungen nicht befolgten, wurden Strafen angedroht. Gemeinde- und Provinzverwaltungen, die nicht gegen die KGEU vorgingen, wurde mitgeteilt, sie müssten mit Haushaltskürzungen durch die Zentralregierung und mit strengster Beurteilung und Finanzprüfungen rechnen.

Der nächste Schritt der Kampagne bestand in einer Richtlinie der Regierung zur Zwangsschließung von KGEU-Büros. Am 3. August ordnete das Innenministerium an, staatliche Stellen müssten "gegen illegale Aktivitäten durchgreifende Gegenmaßnahmen treffen, einschließlich der Zwangsschließung der Büros illegaler Organisationen von Staatsbediensteten." Ursprünglich wurde der 31. August als Frist für landesweite Maßnahmen gesetzt; dies führte zu gewaltsamen Übergriffen der Polizei und zur Schließung von zwei KGEU-Büros. Dann gab das Innenministerium zwei neue Richtlinien heraus (am 1. und 13. September), in denen alle Regierungsstellen angewiesen wurden, "aktiv die Durchführung von Maßnahmen zur Zwangsschließung der Büros illegaler Organisationen von Staatsbediensteten bis zum 22. September 2006 zu betreiben". Am 22. September griff die Regierung mit aller Macht durch: im ganzen Land wurden KGEU-Büros von Sonderpolizei-Einheiten und deren Verbündeten gestürmt. Die Polizei umstellte die KGEU-Büros und durchbrach prügelnd Gruppen protestierender Menschen (von denen viele verhaftet wurden), um KGEU-Büros zu attackieren und zu besetzen. Die Polizei verschaffte sich mit einer Vielzahl von Waffen und Geräten Zutritt, darunter Feuerlöscher, Wasserwerfer, chemische Brandbekämpfungsmittel, Hammer, Stemmeisen, Schlagbohrer und Elektrosägen. Die oft in den Büros ausharrenden Arbeitnehmer und KGEU-Gewerkschaftsführer wurden verhaftet und abgeführt; dann wurden Türen und Fenster verbarrikadiert, um die KGEU am erneuten Betreten der Büros zu hindern. Bis zum 10. Oktober hatten die Behörden auf diese Weise die Schließung von 125 KGEU-Büros (ca. 50 Prozent der Büros der Gewerkschaft) erzwungen und mehr als 100 Mitglieder der KGEU und mit ihr verbündeter Organisationen verhaftet. Gegen zahlreiche KGEU-Mitglieder stellte die Polizei Strafantrag; der Vorwurf lautete meist auf Verstoß gegen das strafrechtliche Verbot der Behinderung bei der Ausübung amtlicher Pflichten bzw. auf illegale Gewerkschaftstätigkeit entgegen den Vorschriften des Gesetzes über Gewerkschaften von Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Als die KGEU sich den Protesten gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und Korea anschloss, drohte die Regierung allen Bediensteten, die bei diesen Protesten eine führende Rolle spielten, mit Entlassung und allen daran beteiligten KGEU-Mitgliedern mit Disziplinarmaßnahmen. Dreizehn KGEU-Führer wurden aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit im Zusammenhang mit dieser Kampagne verhaftet.

Angriff auf Gewerkschaft der Landentwicklungsbehörde: Am 25. Mai 2006 versammelten sich ca. 200 KGEU-Mitglieder friedlich vor der Behörde für ländliche Entwicklung (RDA), um gegen deren Umstrukturierungspläne zu protestieren. Obwohl die Behörden vorher über die Gewerkschaftskundgebung informiert worden waren, schritten Sonderpolizeikräfte gewaltsam ein und hinderten Demonstranten, an der Kundgebung teilzunehmen. Mehrere Gewerkschaftsmitglieder wurden sowohl von Polizisten der Eingreiftruppe als auch von Polizeibeamten in Zivil schwer misshandelt, darunter KGEU-Generalsekretär Kim Jeong Soo und der für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Choi Nak Sam. Beide mussten ins Krankenhaus gebracht werden. Viele weitere Personen wurden festgenommen, allen voran acht KGEU-Mitglieder, gegen die ein Haftbefehl ausgestellt wurde und die zur Polizeistation von Suwon Joongbu gebracht wurden. Vier dieser Haftbefehle wurden später gerichtlich bestätigt; daraufhin blieben der Organisations- und Schlichtungsbeauftragte Park Woon Yong, der Leiter der Organisationsabteilung Lee Jeong Soo, und zwei stellvertretende KGEU-Vorsitzende, Park Kee Han und Han Seok Woo, in Haft. Die übrigen vier Gewerkschafter wurden freigelassen. Nach Auflösung der Kundgebung wurden weitere 99 KGEU-Mitglieder vor der Polizeistation verhaftet, während führende Gewerkschaftsvertreter sich – vergeblich – bemühten, in Verhandlungen mit der Polizei die Freilassung ihrer Kollegen zu erreichen. Diese Gruppe von Gewerkschaftern wurde fast 40 Stunden nach ihrer Verhaftung freigelassen.

Verhaftungen, Suspendierungen und Entlassungen, um Eisenbahnerstreik zu brechen: Als Ende 2005 die Verhandlungen zwischen der Koreanischen Eisenbahngesellschaft (KORAIL) und der Koreanischen Eisenbahnergewerkschaft (KRWU) scheiterten, beantragten Gewerkschaft und Arbeitgeber in diesem "wesentlichen Dienst" die Schlichtung. Die KRWU schob zweimal einen geplanten Streik auf (im November 2005 und im Januar 2006), um mehr Zeit für Verhandlungen zu lassen. Die für Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen zuständige Kommission erklärte explizit und öffentlich, sie sei nicht bereit, einen Streik zuzulassen und schrieb in einer Mitteilung: "Wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass (die Gewerkschaft) Arbeitskampfmaßnahmen (trifft), werden wir den Fall sofort zur Zwangsschlichtung weiterleiten". Am späten Abend des 28. Februar, nur drei Stunden vor Beginn des für den 1. März angesetzten Streiks der KRWU, ordnete die Behörde die Schlichtung an, und als der Streik begann, erklärte ihn die Regierung umgehend für illegal.

Innerhalb weniger Stunden stellte die Regierung Haftbefehle für die elf leitenden KRWU-Führer aus. Im weiteren Vorgehen der Regierung gegen die Gewerkschaftsführung wurden am 3. März Haftbefehle für weitere 15 Gewerkschaftsführer erlassen. Um dem Streik ein Ende zu machen, verfügte die Unternehmensleitung am 2. März die Suspendierung von 387 Beschäftigten; weitere 1.853 wurden am 3. März suspendiert. Gegen insgesamt 198 KRWU- Führer und -Mitglieder stellte KORAIL Strafantrag wegen "Behinderung der Geschäftstätigkeit" und Verstößen gegen das TULRAA-Gesetz. Währenddessen bedrohten Sondereinsatzkräfte der Polizei Streikposten, vertrieben sich versammelnde Arbeitnehmer/innen und gingen daran, 401 Streikende festzunehmen und zu inhaftieren. Bis zum 4. März war es den gemeinsamen Einschüchterungsmaßnahmen von Unternehmensleitung und Regierung gelungen, den Streik zu brechen. Am 17. März verhaftete die Polizei drei weitere Gewerkschaftsführer, und bis zum 22. März hatte KORAIL alle am Streik beteiligten 2.680 Gewerkschaftsmitglieder suspendiert und Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet.

Führende KRWU-Vertreter, die der Verhaftung entgangen waren, stellten sich am 6. April der Polizei. Die meisten wurden nach zwei Tagen freigelassen, während das Verfahren und der Prozess weiter anhängig waren. Der KRWU-Vorsitzende Young-hoon Kim blieb jedoch mehr als zwei Monate in Polizeigewahrsam. Andere Gewerkschaftsführer blieben ebenfalls längere Zeit in Haft, darunter der KRWU-Vorsitzende der Provinz Seoul und Vorsitzende der KRWU-Abteilung für Beschäftigte in atypischen Arbeitsverhältnissen. Inzwischen wurden 19 Gewerkschaftsführer von KORAIL entlassen, und das Unternehmen strengte ein Strafverfahren an und forderte mehr als 13,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz von der Gewerkschaft.

Hunderte Gewerkschafter im Bausektor wegen Tarifverhandlungen strafrechtlich verfolgt und inhaftiert: Arbeitgeber und Regierung arbeiteten Hand in Hand bei der Verfolgung führender Vertreter örtlicher Bauarbeitergewerkschaften im Koreanischen Verband der Gewerkschaften im Baugewerbe (KFCITU). Da die meisten Bauarbeiter Leiharbeiter sind, warfen die örtlichen Strafverfolgungsbehörden (unterstützt von den Bauunternehmen) den Gewerkschaften vor, sie "erpressten" die örtliche Bauleitung durch die Unterzeichnung von Tarifverträgen zu Zahlungen an dem informellen Sektor zugehörige Arbeitskräfte, zu deren Vertretung sie nicht berechtigt seien. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 100 Mitglieder von Bauarbeitergewerkschaften inhaftiert, weil sie sich bemüht hatten, Bauarbeiter aus dem informellen Sektor zu organisieren und zu vertreten. Auf die ihnen zur Last gelegten Vergehen stehen hohe Strafen; im Fall ihrer Verurteilung drohen den inhaftierten Gewerkschaftern mehrere Jahre Haft.

Systematische Verweigerung der Vereinigungsfreiheit bei LaFarge Halla Cement: Die Unternehmensleitung von Woojin Industry, einem Sub-Unternehmen, das von ehemaligen LaFarge Halla-Mitarbeitern aus dem mittleren Management gegründet wurde und den Anordnungen und der direkten Kontrolle von LaFarge Halla untersteht, initiierte eine Einschüchterungskampagne gegen die 35 Beschäftigten des Unternehmens, als sie erfuhr, dass sich mehr als zwei Drittel von ihnen Anfang März dem Koreanischen Chemie- und Textilarbeiterverband (KCTF) angeschlossen hatten. Am 9. März, zwei Tage, nachdem sie von dem Vorgehen der Belegschaft erfahren hatte, legte LaFarge Halla neue Pläne für die zehn Sub-Unternehmen in der Fabrik in Okgye vor, die die Ausgliederung von Woojin Industry vorsahen. Der früher im mittleren Management von LaFarge Halla tätige Kim Eunsoo, geschäftsführender Direktor von Woojin, überbrachte den Beschäftigten diese Nachricht noch am selben Tag und machte bei dieser und vielen weiteren Gelegenheiten die Entscheidung über die Schließung von Woojin direkt von der gewerkschaftlichen Organisierung der Belegschaft abhängig. Den Beschäftigten von Woojin zufolge erklärte Kim Eunsoo am 11. März in einer Sitzung mit der gesamten Belegschaft klar und deutlich: "Wenn Ihr euch von der Gewerkschaft distanziert, schließe ich das Unternehmen nicht". Als der KCTF am 28. März mit Kim Eunsoo zusammentraf, um Tarifverhandlungen aufzunehmen, lehnte dieser das mit der Begründung ab, Woojin stelle am 31. März den Betrieb ein. Woojin war ab dem 1. April nicht mehr tätig; Einrichtungen und Betriebsvermögen wurden zwei anderen Sub-Unternehmen übertragen, die weitgehend der Kontrolle von LaFarge Halla unterstehen.

Am 25. September entschied die Kommission für Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen der Region Gangwon, LaFarge Halla sei der eigentliche Arbeitgeber der entlassenen KCTF-Mitglieder – womit dem Mythos der Unabhängigkeit der Firma Woojin von LaFarge eindeutig ein Ende gemacht wurde – und wies LaFarge an, alle seit mehr als zwei Jahren beschäftigten Arbeitnehmer/innen wieder einzustellen und sie für die Zeit seit ihrer Entlassung am 31. März zu entlohnen. Da LaFarge Halla dieser Anordnung nicht Folge leistete, ersuchte der KCTF am 16. Oktober die Nationale Kommission für Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen, tätig zu werden. Am Jahresende war dieser Fall immer noch anhängig. Am 18. Dezember erließ die Kommission der Region Gangwon eine zweite Anordnung, in der sie LaFarge Halla unfairer Beschäftigungspraktiken und des Verstoßes gegen Kapitel 84 und 86 des TULRAA-Gesetzes für schuldig befand, weil die Firma der vorherigen Anordnung zur Wiedereinstellung der entlassenen Arbeitnehmer/innen nicht nachgekommen war.

Der KCTF legte bei der Koreanischen Nationalen Kontaktstelle (NCP) Beschwerde ein und warf LaFarge Halla die Verletzung zahlreicher Bestimmungen der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen vor. Die Reaktion der NCP war höchst unbefriedigend, da sie sich auf Fragen der Auslegung der Leitsätze beschränkte, von der Unternehmensleitung erhobene Vorwürfe wiederholte und schließlich jede weitere Befassung mit dem Fall ablehnte, solange die Stellungnahme der Nationalen Kommission für Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen noch ausstand.

Krankenhaus Sejong – Einschüchterung und Gewalt gegen Gewerkschaft: Die Koreanische Gewerkschaft des Gesundheits- und medizinischen Personals (KHMWU) nahm im Januar ihr Streikrecht wahr, nachdem langwierige Verhandlungen mit der Krankenhausleitung erfolglos geblieben waren. Seither verweigerte das Krankenhaus Sejong jede weitere Verhandlung und ging mit einer Kampagne systematischer Unterdrückung gegen die Gewerkschaft vor. Sie stellte Sicherheitsleute ein, die die von der KHMWU täglich vor der Klinik aufgestellten Streikposten belästigten und führende Vertreter und einfache Mitglieder der KHMWU tätlich angriffen. Bei einem solchen Angriff durch die Sicherheitsleute wurde einem KHMWU-Mitglied ein Bein gebrochen. Die Krankenhausleitung entließ darüber hinaus aktive Gewerkschaftsmitglieder. Anfang Februar unterbrach sie die Stromzufuhr zum Gewerkschaftsbüro, das anschließend gestürmt wurde. Dabei wurden Akten, die Büroeinrichtung und Büromaterial zerstört.

Die Gewerkschaft stellte wegen dieser gewerkschaftsfeindlichen Maßnahmen einen Strafantrag, und das Gericht wies die Krankenhausleitung an, die gewerkschaftlichen Proteste ungehindert zuzulassen und in gutem Glauben die Verhandlungen mit der Gewerkschaft wieder aufzunehmen. Die Internationale der öffentlichen Dienste (IÖD) initiierte eine umfangreiche internationale Kampagne zur Unterstützung der KHMWU und ihres Vorsitzenden Hong Myung-ok, der am 27. Februar in dem Krankenhaus einen Sitzstreik begann.

Anti-Gewerkschaftsaktionen bei Kiryung Electronics: Mitglieder der KMWU-Ortsgruppe bei Kiryung Electronics litten nach wie vor unter den Folgen einer systematischen Anti-Gewerkschaftskampagne. Seit Juli 2005 beendete Kiryung Electronics willkürlich Verträge und entließ Gewerkschaftsmitglieder, die seither nicht wieder eingestellt wurden. Darüber hinaus strengte das Unternehmen gegen 20 Gewerkschaftsmitglieder Gerichtsverfahren an, in denen es unter dem Vorwurf der "Behinderung der Geschäftstätigkeit" riesige Schadenersatzleistungen fordert. Die meisten betroffenen Beschäftigten sind Frauen, die vor ihrer Entlassung auf Mindestlohnniveau bezahlt wurden. Der Gewerkschaftsvorsitzende wurde inhaftiert.

Wanderarbeitergewerkschaft kämpft um Anerkennung: Die Regierung weigerte sich weiterhin, die im April 2005 gegründete Wanderarbeitergewerkschaft (MTU) anzuerkennen und ihr zu gestatten, als Gewerkschaftsvertretung tätig zu werden oder zu verhandeln. Als die MTU dagegen Klage erhob, entschied das Gericht erster Instanz zu Gunsten der Regierung. Das Oberste Gericht von Seoul erklärte jedoch später die Forderung der Regierung, die MTU solle mit ihrem Antrag eine Mitgliederliste vorlegen, für rechtlich unbegründet. Darüber hinaus erklärte das Oberste Gericht, Wanderarbeitnehmer/innen seien unabhängig von ihrem rechtlichen Status in Korea berechtigt, sich gewerkschaftlich zu organisieren.

Zwischenzeitlich wurde der MTU-Vorsitzende Anwar Hossain am 25. April nach 11 Monaten Haft aus gesundheitlichen Gründen entlassen und unmittelbar danach zur Behandlung seiner Krankheiten und Verletzungen in ein Krankenhaus eingewiesen. Hossain war seit dem 14. Mai 2005 inhaftiert gewesen, als mehr als 30 Polizisten ihn auf dem Heimweg brutal zusammengeschlagen und ihn dann ins Gefängnis geschleppt hatten.

Weiter keine Anerkennung für Polizeigewerkschaft: Die Nationale Gewerkschaft der Beschäftigten im Polizeidienst wurde weiterhin weder von der Polizei anerkannt, noch erhielt sie Gelegenheit zu Gesprächen mit der Regierung.