Georgien

Einwohner: 5 000 000

Hauptstadt: Tbilissi

Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182

Mit dem im Juli 2006 in Kraft getretenen neuen Arbeitsgesetz wurden die Verhandlungsrechte der Gewerkschaften eingeschränkt und Entlassungen erleichtert. Die meisten gesetzlichen Gewerkschaftsrechtsbeschränkungen blieben trotz wiederholter Kritik bestehen. Es wurde über Behinderungen von Gewerkschaftsaktivitäten durch die Betriebsleitungen berichtet.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Anerkennung von Rechten: Das Recht, Gewerkschaften zu gründen und beizutreten, wird gesetzlich anerkannt. Das Gewerkschaftsgesetz von 1997 enthält umfassende Rechtsvorschriften über grundlegende Gewerkschaftsrechte. Die Arbeitnehmer in staatlichen Organisationen unterliegen einem gesonderten Gesetz über den öffentlichen Dienst, das ebenfalls das Recht auf den Beitritt zu Gewerkschaften vorsieht. Bezüglich der Vollstreckungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft gelten jedoch einige Beschränkungen. Tarifverhandlungen sind im Gesetz über Tarifverhandlungen und Verträge anerkannt. Das Gesetz sieht Strafmaßnahmen gegen diejenigen vor, die die Teilnahme an Verhandlungen verweigern. Das Streikrecht ist ebenfalls anerkannt, gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung durch Arbeitgeber ist verboten.

Mindestmitgliederzahl: Laut Gesetz muss eine Gewerkschaft mindestens 100 Mitglieder haben, um gegründet zu werden, eine nach Ansicht des IAO-Sachverständigenausschusses für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen übermäßig hohe Zahl. Wenn jedoch bereits eine Gewerkschaft existiert, kann ein Ortsverband dieser Gewerkschaft auf Betriebsebene mit mindestens 15 Mitgliedern ins Leben gerufen werden.

Potenzielle Beschränkungen: Das Gesetz über die Aussetzung und das Verbot der Aktivitäten von Wohlfahrtsverbänden legt fest, aus welchen Gründen ein solcher Verband, einschließlich Gewerkschaften, verboten werden kann. Die endgültige Verantwortung für solche Entscheidungen liegt bei den Gerichten. Die Gründe für ein Verbot umfassen das Anzetteln nationaler oder sozialer Konflikte.

Neues Arbeitsgesetz beschneidet Gewerkschaftsrechte: Im Mai hat das Parlament das neue Arbeitsgesetz verabschiedet, das im Juli 2006 in Kraft trat und von der Regierung als eins der "liberalsten" Arbeitsgesetze der Welt bezeichnet wurde. Das neue Gesetz ermöglicht Entlassungen ohne triftigen Grund, solange eine Abfindung in Höhe von einem Monatslohn gezahlt wird. Dies hat die Beschäftigten davon abgeschreckt, sich gewerkschaftlich zu organisieren oder dem Arbeitgeber ihre Forderungen vorzulegen. Unterdessen sind die Arbeitgeber gesetzlich befugt, zahlreiche Arbeitsbedingungen einseitig festzulegen, wie etwa die Organisation der Arbeitszeit, worüber traditionell Tarifverhandlungen geführt wurden. Das Gesetz definiert einen Tarifvertrag als Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und zwei oder mehr Arbeitnehmern, wodurch die Position der Gewerkschaften als Tarifpartei in den Betrieben untergraben wird.

Trotz der Proteste der Gewerkschaften, einschließlich einer Kundgebung, an der sich 1.000 Personen beteiligten, hat die Regierung auf Konsultationen verzichtet. Laut Regierung sei das neue Gesetz erforderlich gewesen, um ausländische Investitionen anzuziehen, was interessanterweise jedoch sogar der Arbeitnehmerverband des Landes anders sah. Gesundheits- und Sozialminister Chipashvili erläuterte gegenüber der internationalen Gewerkschaftsbewegung, dass keine Zeit gewesen sei, um die Gewerkschaften zu konsultieren, da das Gesetz sehr schnell verabschiedet werden musste und man erst danach Zeit gehabt habe, die Gewerkschaften anzuhören.

Streikrechtsbeschränkungen: Das neue Arbeitsgesetz enthält eine Reihe von Streikrechtsbeschränkungen. Ein Streik darf ungeachtet der Art der Tätigkeit oder der Branche in keinem Fall länger als 90 Tage ohne Unterbrechung andauern und ist nur dann legal, wenn innerhalb der vorausgehenden 14 Tage ein höchstens dreitägiger Warnstreik stattgefunden hat. In Artikel 51 des Gesetzes heißt es, dass Beschäftigte, die vor Beginn des Konfliktes ein Kündigungsschreiben erhalten haben, nicht streiken dürfen.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis

Kein angemessener Schutz: Obwohl die Beschäftigten gesetzlich vor gewerkschaftsfeindlichen Belästigungen geschützt sind, haben sowohl der Gewerkschaftsdachverband GTUC als auch seine Mitgliedsorganisationen über Fälle berichtet, in denen die Betriebsleitungen die gewerkschaftliche Organisierungsarbeit behindern. Die Beschäftigten in Kommunalverwaltungen (in Tbilissi), im Bildungswesen, im Bergbau, bei Pipelines, in den Häfen und Winzereien haben über Drohungen und Einschüchterungen aufgrund von Gewerkschaftsaktivitäten berichtet. Berichten zufolge soll das Arbeitsministerium einige Beschwerden untersucht haben, Maßnahmen wurden jedoch nicht ergriffen.

Internationale Normen nicht eingehalten: Im September 2004 erhob der GTUC im Zusammenhang mit zahlreichen Gewerkschaftsrechtsverletzungen Klage beim IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit. Ungeachtet der wiederholten Aufforderungen des Ausschusses legte die Regierung keinerlei Kommentare zu den Anschuldigungen des GTUC vor. Der Ausschuss sah sich somit schließlich gezwungen, den Fall ohne Stellungnahme der Regierung, deren mangelnde Kooperationsbereitschaft er bedauerte, zu prüfen. Auf eine Reihe von IAO-Bitten um eine Änderung der georgischen Gesetzgebung im Einklang mit internationalen Normen ist nach wie vor nicht reagiert worden.