Äthiopien
Einwohner: 74 200 000
Hauptstadt: Addis Abeba
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182
Die Regierung übt weiterhin eine strikte Kontrolle über die Gewerkschaften aus, so dass die Gründung von Gewerkschaften schwierig ist, vor allem im öffentlichen Dienst. Eine besondere Zielscheibe der Regierung ist nach wie vor die Lehrervereinigung ETA. Ihre Mitglieder wurden entlassen und verhaftet, und drei ETA-Funktionäre wiesen Foltermerkmale auf, als sie vor Gericht erschienen.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Keine Vereinigungsfreiheit für zahlreiche Beschäftigte: Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ist in der Verfassung verankert, aber ein Großteil des geltenden Arbeitsrechts basiert auf der Arbeitsproklamation von 2003, die viele Gruppen von Beschäftigten davon ausnimmt, wie etwa Lehrkräfte im öffentlichen Sektor und Beamte, einschließlich Richtern, Staatsanwälten, Ausbildern und Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes, sowie Beschäftigte im gemeinnützigen Sektor und in Führungspositionen.
Gewerkschaftsmonopol beendet, willkürliche Auflösungen jedoch nach wie vor möglich: Es sind mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb zulässig, und für die Gründung einer Gewerkschaft sind mindestens zehn Mitglieder erforderlich. Alle Gewerkschaften müssen sich registrieren lassen, und die Regierung kann die Gerichte anrufen, um die Registrierung einer Gewerkschaft rückgängig zu machen, wenn die betreffende Gewerkschaft Tätigkeiten verrichtet hat, die verboten sind, wie etwa eine politische Betätigung.
Eingeschränkte Verhandlungen und Streikmöglichkeiten: Öffentlich Bediensteten ist es nicht gestattet, über bessere Gehälter oder Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Die Regierung hatte der IAO mitgeteilt, sie prüfe gegenwärtig die Erfahrungen in anderen Ländern, um ein Gesetz auszuarbeiten, das Beamten, einschließlich Lehrern im öffentlichen Dienst, das Tarifverhandlungsrecht zugestehen werde.
Gewerkschaften können aufgelöst werden, wenn sie Streiks in "wesentlichen" Diensten organisieren, deren Umfang über die Definition der IAO hinausgeht, da auch der Luftverkehr und die städtischen Busgesellschaften darunter fallen. Obwohl andere Beschäftigte streiken dürfen, sind damit derart komplizierte und langwierige Verfahren verbunden, dass legale Streiks schwierig sind. Die IAO hat die Regierung aufgefordert, das bei einer Streikurabstimmung erforderliche Quorum auf ein "akzeptables Niveau" herabzusetzen.
Die IAO hat zudem Besorgnis darüber geäußert, dass die Schiedsverfahren bei Konflikten im öffentlichen Sektor restriktiver sind als im privaten Sektor, und sie hat die Regierung aufgefordert, ihre Gesetzgebung in Einklang mit Übereinkommen 87 zu bringen.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis
Einmischung der Regierung: Die Einmischung der Regierung in Gewerkschaftsangelegenheiten ist in allen Sektoren flagrant. Viele Gewerkschaftsführer werden regelmäßig eingeschüchtert und sind in vielen Fällen ihres Amtes enthoben worden und/oder sie sahen sich zum Verlassen des Landes gezwungen, während andere ohne Gerichtsverfahren inhaftiert wurden. Die Regierung kontrolliert den Gewerkschaftsbund Confederation of Ethiopian Trade Unions (CETU) in erheblichem Umfang.
Obwohl Gewerkschaftssitzungen nicht gesetzlich eingeschränkt werden, muss die Betriebsleitung darüber unterrichtet werden, wenn sie am Arbeitsplatz stattfinden, und wenn sie außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden, ist die Kommunalverwaltung darüber zu unterrichten. Trotz des gesetzlichen Schutzes werden aktive Gewerkschafter in der Praxis häufig entlassen und diskriminiert. Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Entlassung dauern aufgrund der Rückstände bei den Gerichten Jahre. Obwohl das Gesetz Vergeltungsmaßnahmen der Arbeitgeber gegen Streikende untersagt, bestehen Zweifel daran, ob die Regierung dies in der Praxis tatsächlich in Kraft setzt.
Ethiopian Teachers' Association (ETA): Die Lehrervereinigung ETA ist stets eine besondere Zielscheibe für Belästigungen gewesen. Ihre Funktionäre sind vor Gericht gestellt worden, und ihr Präsident Taye Woldesmiate wurde 1996 zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Auf internationalen Druck hin wurde er jedoch im Mai 2002 freigelassen, und er lebt heute im Exil. Im Jahr 2005 hatten die Sicherheitskräfte das Büro der ETA zwei Wochen lang besetzt, wichtige Dokumente und Ausrüstung mitgenommen und sechs Mitglieder inhaftiert. Seither wurden ETA-Mitglieder immer wieder angegriffen, und mehr als 20 Lehrkräfte wurden entlassen, weil sie angeblich Oppositionsparteien unterstützt hatten.
Die Regierung hat eine Splittergruppe namens "Neue ETA" mit engen Verbindungen zur Regierung ins Leben gerufen und die Gewerkschaftsbeiträge der ETA an sie weitergeleitet. Im November 2003 entschied der Oberste Gerichtshof zugunsten der ursprünglichen ETA, aber die "Neue ETA" legte gegen dieses Urteil Berufung ein und erwirkte im März 2006 ein für sie positives Urteil. Die ursprüngliche ETA musste ihr gesamtes Vermögen übergeben, legte aber ebenfalls Berufung ein, und im November entschied der Höchste Gerichtshof zu ihren Gunsten. Am Jahresende war das Oberste Bundesgericht nach wie vor mit dieser Angelegenheit befasst.
Repressives Klima schränkt Handlungsfreiheit der Gewerkschaften ein: Die politischen Repressionen wurden ausgeweitet, und das gesamte Land wird jetzt von der Polizei überwacht. Besonders Journalisten sind zunehmend zur Zielscheibe der Polizei geworden, und dadurch wird das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt und der Handlungsspielraum von Gewerkschaftern erheblich begrenzt.
Rechtsverletzungen 2006
ETA-Funktionär nach wie vor in Haft: Kassahun Kebede, der Vorsitzende des ETA-Ortsverbandes in Addis Abeba, befand sich unter den Hunderten Menschen, die seit November 2005 in Haft saßen, weil sie sich an einer Demonstration der Opposition gegen die Manipulation der Parlamentswahlen beteiligt hatten. Haftbefehl wurde auch gegen den im Exil lebenden ETA-Präsidenten Taye Woldesmiate erlassen. Allen wird Verschwörung, bewaffneter Aufstand, Hochverrat und Völkermord zur Last gelegt.
Regierungstruppen unterbrechen ETA-Versammlung: Am 30. April umstellten Sondereinheiten der Armee das Gelände, auf dem die ETA eine außerordentliche Hauptversammlung abhalten wollte. Sie verhafteten die Teilnehmer, konfiszierten ihre Ausweise und erzwangen die Vertagung der Veranstaltung.
Am 30. August wurde die ETA-Versammlung ein zweites Mal von den Sondereinheiten verhindert, als diese das Gebäude umstellten, die Teilnehmer vertrieben und die Versammlung schlossen.
ETA-Aktivisten verhaftet: Am 23. September wurden zwei aktive ETA-Mitglieder verhaftet: Wasihun Melese, der dem ETA-Ortsverband in Addis Abeba angehört und Mitglied des ETA-Vorstandes ist, wurde bei sich zu Hause von Sicherheitsbeamten festgenommen, und Anteneh Getnet wurde von drei Sicherheitsbeamten in Zivil im ETA-Gebäude verhaftet. Nach einer gerichtlichen Anhörung am 25. September wurden beide im Büro der Kriminalpolizei ("Maekelawi") in Addis Abeba ohne Verbindung zur Außenwelt festgehalten. Nach internationalen Protesten wurden sie am 5. Oktober gegen Kaution freigelassen.
Anteneh Getnet war bereits Anfang des Jahres entführt, verprügelt und in einem Wald voller Hyänen zurückgelassen worden. Er konnte zwar entkommen, leidet jedoch immer noch unter ernsthaften gesundheitlichen Problemen und ist nicht in der Lage, seine Lehrtätigkeit wieder aufzunehmen.
Laut ETA verfügen die Sicherheitskräfte über eine Liste mit zu verhaftenden Lehrkräften, die vermutlich auf eine Klage der ETA gegen die Regierung aufgrund der kontinuierlichen Schikanierung von Lehrern zurückgeht.
Weitere Verhaftungen von ETA-Mitgliedern: Mitte Dezember wurden drei ETA-Funktionäre – Tilahun Ayalew, Meqcha Mengistu und Anteneh Getnet – verhaftet und im "Maekelawi" festgehalten. Später wurde ihnen ein Anwalt und eine ärztliche Versorgung gestattet. Als sie in Addis Abeba vor Gericht erschienen, war deutlich zu erkennen, dass sie gefoltert worden waren: Tilahun Ayalew, der ETA-Vorsitzende in der Region Awi, hatte ein gebrochenes Bein. Meqcha Mengistu, Vorsitzender des ETA-Regionalausschusses in Ost-Gojam und Mitglied des EFAIDS-Ausschusses der ETA, hatte ein blutendes Ohr und Hörschwierigkeiten. Anteneh Getnet, Mitglied des ETA-Regionalrates von Addis Abeba, wies Narben an den Armen auf und beide Arme waren verdreht. Ihr Fall wurde vertagt, um "weitere polizeiliche Untersuchungen zu ermöglichen".