Spanien
Einwohner: 44 700 000
Hauptstadt: Madrid
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182
Im Rahmen eines neuen Impulses für den sozialen Dialog unterzeichneten Regierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften mehr als 20 Abkommen. Besondere Erwähnung verdient das dreigliedrige Abkommen zur Reform des Arbeitsmarktes, das für eine stabilere Beschäftigungslage und einen Rückgang der zeitlich befristeten Arbeitsverträge sorgen soll, die den Gewerkschaftsrechten zum Nachteil gereichen. Die Polizeibeamten der Guardia Civil setzen sich für ihre Vereinigungsfreiheit ein. Eine Hotelkette entließ einen Gewerkschaftsführer, der unzureichende Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen angeprangert hatte; und Verkaufsniederlassungen eines multinationalen Konzerns versuchten, Streikende durch Streikbrecher zu ersetzen. Volkswagen drohte für den Fall der Fortsetzung eines Streiks die Verlagerung der Produktion an.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Das Gesetz erkennt die Vereinigungsfreiheit an. Alle Beschäftigten können Gewerkschaften ihrer Wahl gründen und beitreten. Einige Gruppen von Beschäftigten sind jedoch nicht zu einem Gewerkschaftsbeitritt berechtigt bzw. dieses Recht wird ernsthaft eingeschränkt. Angehörige der Streitkräfte, der paramilitärischen Polizeieinheit Guardia Civil, der Nationalpolizei und einiger regionaler Polizeieinheiten dürfen Gewerkschaften nicht beitreten, während für Richter und Staatsanwälte keine Wahlfreiheit gilt.
Die Gewerkschaften fordern von der Regierung Fortschritte hinsichtlich ihres Wahlversprechens, die Rechte der Guardia Civil demokratisch zu regeln, insbesondere das Recht auf Vereinigungsfreiheit.
Die Verfassung garantiert das Recht , Tarifverhandlungen zu führen und erklärt Tarifverträge für verbindlich. Auch das Streikrecht wird durch die Verfassung geschützt.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis
Befristete Verträge wirken sich auf Tarifverhandlungen aus: Obgleich Spanien über ein wohl etabliertes Tarifverhandlungssystem verfügt, werden die Gewerkschaftsrechte in der Praxis durch die hohe Zahl der befristeten Verträge untergraben. Aus verschiedenen Statistiken geht hervor, dass Spanien das EU-Land mit dem höchsten Prozentsatz an Beschäftigten mit befristeten Verträgen ist (32,5% im Jahr 2004), von denen 63% Wanderarbeitskräfte sind. Dies wirkt sich eindeutig auf die Arbeitsbedingungen dieser Beschäftigten aus. Die Arbeitgeber haben die Unsicherheit dieser Beschäftigten aufgrund ihrer befristeten Verträge, die im Falle von Wanderarbeitskräften noch größer ist, ausgenutzt und sie dazu gezwungen, Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, die nicht den gesetzlichen Normen entsprechen. Obwohl die Verträge von befristeten Beschäftigten theoretisch unter einen Branchenvertrag fallen, der ihre Arbeitsbedingungen regelt, werden Tarifverhandlungen in der Praxis durch individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ersetzt, wobei Letztere gezwungen sind, das zu akzeptieren, was ihnen angeboten wird.
Dreigliedriges Abkommen zur Reform des Arbeitsmarktes: Das im Mai 2006 unterzeichnete Abkommen zur Reform des Arbeitsmarktes sollte eigentlich zur Reduktion der immer noch hohen Zahl zeitlich befristeter Arbeitsverträge beitragen. Die Reform hat zum Ziel, Ketten-Zeitverträgen im selben Unternehmen Einhalt zu gebieten, indem sie vorsieht, dass Arbeitnehmer/innen, die innerhalb eines Zeitraums von 30 Monaten länger als 24 Monate im selben Unternehmen und am selben Arbeitsplatz auf der Grundlage von zwei oder mehr Zeitverträgen tätig sind, einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Außerdem werden Unternehmen wirtschaftliche Vorteile geboten, die Dauerarbeitsplätze schaffen, unter anderem Subventionen für den Fall der Umwandlung von zeitlich befristeten in Dauerarbeitsverträge. Die im Abkommen vorgesehenen Verfahren bezüglich der Vertrags- und Untervertragsvergabe beinhalten wesentliche Elemente zur Gewährleistung größerer Transparenz hinsichtlich der Information über die Untervergabe und zur Ausweitung des Handlungsspielraums der Rechtsvertreter der Beschäftigten aller betroffenen Unternehmen; vorgesehen sind Instrumente, die Kontrollen hinsichtlich einer derartigen Dezentralisierung der Produktion ermöglichen und bessere Schutzmechanismen für die Beschäftigten bieten, die in Ermangelung einer direkten eigenen Vertretung von den Arbeitnehmervertretern des Hauptunternehmens repräsentiert werden können. Das Abkommen zielt darüber hinaus auf die Stärkung der Arbeitsaufsichtsdienste ab, denn es wird davon ausgegangen, dass die zeitlich befristete Beschäftigung zu einem wesentlichen Teil mit der Nichteinhaltung der geltenden Gesetze durch die Arbeitgeber zusammenhängt.
Multinationale Unternehmen: Einige große multinationale Konzerne missbrauchen ihre Position zu Angriffen auf die Gewerkschaftsrechte, zum Beispiel, indem sie für den Fall gegen sie gerichteter gewerkschaftlicher Maßnahmen Produktionsverlagerungen androhen.
Rechtsverletzungen 2006
Streikende entlassen: Im Januar 2006 erhob die Transportarbeitergewerkschaft der UGT, UGT-Transportes, der Provinz Biskaya bei der Arbeitsaufsichtsbehörde im Namen des betroffenen Streikkomitees Klage gegen die Firmen LIAN S.L. und PERSONAL DRIVER S.L., die Möbel für das multinationale Unternehmen IKEA ausliefern. Die Firmen hatten streikende Beschäftigte entlassen und durch neues Vertragspersonal ersetzt. Derartige Praktiken sind eindeutig illegal und stellen einen Eingriff in das Streikrecht dar.
Volkswagen droht Streikenden mit Arbeitsplatzverlust: Am 30. März drohte die Betriebsleitung von Volkswagen die Auslagerung der Produktion des neuen Polo aus Spanien an, falls der vor mehreren Monaten in der VW-Fabrik in Pamplona ausgerufene Streik fortgesetzt würde. Der Streik war aus Protest gegen die seit 15 Monaten stagnierenden Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag ausgerufen worden. Hauptstreitpunkte waren von der Unternehmensleitung vorgesehene Maßnahmen zur Kostensenkung und Flexibilisierung. Ursprünglich hatte das Unternehmen die Produktionsverlagerung nach Bratislava in der Slowakei angedroht, wie zuvor mit dem SEAT Ibiza geschehen. Dieser Plan wurde allerdings kurz darauf fallen gelassen. Bei Jahresende stand die Gefahr der Produktionsverlagerung ins Ausland immer noch im Raum.
Gewerkschaftsführer wegen Kritik an unsicheren Arbeitsbedingungen entlassen: Am 11. Dezember wurde der Gewerkschaftsführer Antonio García Ramos vom Nationalen Verband der Beschäftigten im Handel und im Hotel- und Fremdenverkehrsgewerbe (FECOHT-CC.OO.) in den Iberostar-Hotels auf den Kanarischen Inseln ungerechtfertigterweise seines Arbeitsplatzes in dem spanischen Hotel- und Fremdenverkehrskonzern Iberostar verwiesen. Die Unternehmensleitung begründete ihre Entscheidung damit, dass er öffentlich die unsicheren Arbeitsbedingungen des Hotelpersonals und die Nichtbefolgung der Empfehlungen der Arbeitsschutzbehörden durch das Unternehmen angeprangert hatte. Iberostar betreibt Hotels in 13 Ländern.