China

Einwohner: 1 308 873 000

Hauptstadt: Peking

Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 100 - 111 - 138 - 182

Wieder wurden im Laufe des Jahres zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Volksrepublik China, wo die Gewerkschaftsrechte nicht geachtet werden, wegen ihrer Beteiligung an kollektiven Protestaktionen verhaftet oder inhaftiert, angeklagt und in Gefängnisse eingewiesen. Es ist den Beschäftigten gesetzlich untersagt, sich außerhalb des Allchinesischen Gewerkschaftsbundes (ACGB), dessen Satzung ihn zur Anerkennung der Führungsrolle der Kommunistischen Partei Chinas verpflichtet, zu organisieren. Das Gewerkschaftsgesetz verbietet den Beschäftigten eine unabhängige Organisierung.

Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung

Keine Vereinigungsfreiheit: Das chinesische Gewerkschaftsgesetz wurde im Jahr 1950 verabschiedet. Es wurde zunächst 1992 und dann im Oktober 2001 nochmals geändert. Arbeitnehmer haben nicht das Recht, Gewerkschaften ihrer Wahl zu bilden oder beizutreten. Nur eine "Arbeitnehmer"-Organisation ist gesetzlich anerkannt: Der Allchinesische Gewerkschaftsbund (ACGB).

In der überarbeiteten Version des Gesetzes heißt es: "Der ACGB und alle ihm unterstehenden Organisationen vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und schützen ihre legitimen Rechte." Die Gewerkschaften müssen ferner "die Verfassung (…) achten und schützen, die wirtschaftliche Entwicklung als zentrale Aufgabe sehen, den sozialistischen Weg fortsetzen, die demokratische Diktatur des Volkes, die Führung der Kommunistischen Partei Chinas, den Marxismus-Leninismus, Mao Tse-tungs Gedankengut und Deng Xiaopings Theorie (…) aufrechterhalten und ihre Arbeit unabhängig und im Einklang mit der Gewerkschaftssatzung durchführen".

Die grundlegenden Pflichten und Aufgaben der Gewerkschaften beinhalten die "Koordinierung der Arbeitsbeziehungen durch Konsultationen", die "Mobilisierung der Beschäftigten hinsichtlich der Erfüllung ihrer produktiven Aufgaben", und "ihre Erziehung in ideologischen, moralischen, beruflichen, wissenschaftlichen, kulturellen und anderen Bereichen sowie in Bezug auf Selbstdisziplin und moralische Integrität". Das Gesetz räumt den Gewerkschaften darüber hinaus umfassende Vorrechte in verschiedenen Bereichen ein, so etwa hinsichtlich der "demokratischen Lenkung und Beaufsichtigung" (s. weiter unten).

Gewerkschaftsmonopol: Artikel 10 des Gesetzes definiert den ACGB als die "einheitliche nationale Organisation". Gemäß Artikel 11 ist die Gründung von Gewerkschaftsorganisationen auf lokaler, nationaler oder sektoraler Ebene "von der Gewerkschaftsorganisation auf der nächst höheren Ebene zu billigen". Gewerkschaftsorganisationen auf höherer Ebene "kommt eine Führungsaufgabe" gegenüber denjenigen auf einer niedrigeren Ebene zu. Das Gesetz ermächtigt den ACGB darüber hinaus, eine finanzielle Kontrolle über all seine Träger auszuüben.

Tarifverhandlungen: Es gibt gegenwärtig kein Gesetz über Tarifverhandlungsverfahren, nur Verordnungen über Tarifverträge (TV). Wenn jedoch ein Tarifvertrag in Übereinstimmung mit den Verordnungen vereinbart wird, ist dieser rechtsverbindlich. Mit dem Gewerkschaftsgesetz von 1992 wurde es den Gewerkschaften auf Betriebsebene erstmals gestattet, Tarifverträge abzuschließen, und durch das 1995 in Kraft getretene neue Arbeitsgesetz wurden kollektive Konsultation als ein wichtiges Instrument für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingeführt, wobei die Regierung den ACGB drängt, sich so mit den Arbeitgebern über Arbeitsbedingungen zu "beraten", dass unabhängige Bemühungen bereits bei den Verhandlungen unterbunden werden. Artikel 33 des Arbeitsgesetzes besagt, dass die Arbeitnehmer das Recht haben, "in einem Unternehmen, in dem noch keine Gewerkschaft gegründet wurde", einen Tarifvertrag abzuschließen. Durch das ergänzte Gewerkschaftsgesetz aus dem Jahr 2001 wurde das Mandat der Gewerkschaften bei kollektiven Lohnverhandlungen weiter ausgebaut, ebenso wie durch Verordnungen aus den Jahren 2000 und 2001.

Im Mai 2004 traten die vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit erlassenen Bestimmungen zu Tarifverträgen in Kraft, die auf den Verordnungen aus den Jahren 2000 und 2001 aufbauen. Sie erfordern weitere Einzelheiten in den unterzeichneten Tarifverträgen. In den Verordnungen sind auch die Verfahren im Zusammenhang mit der Konsultation und die – zumindest theoretische - Gleichheit beider Parteien beschrieben. Trotz der größeren Möglichkeiten für Tarifverhandlungen und trotz des offensichtlichen Bedarfs an Schutz für die Beschäftigten – auch für Wanderarbeitnehmer – hat es jedoch wenig Fortschritt im Hinblick auf echte Tarifverhandlungen jedweder Art gegeben. Stattdessen "vertritt" der ACGB weiterhin die Beschäftigten gegenüber Arbeitgebern und Regierung. Dabei sieht er nicht die Notwendigkeit, mit den Beschäftigten zu sprechen, sie zu informieren, ihnen zuzuhören oder sich von den Arbeiterinnen und Arbeitern, die in der Politik noch wenig Mitspracherecht haben, anregen zu lassen. In der Privatwirtschaft, wo Ortsgewerkschaften des ACGB weitgehend inexistent sind, haben die Beschäftigten keine Möglichkeit, sich unabhängig zu organisieren und stehen vor fast unüberwindlichen Hindernissen hinsichtlich Vertretung und Tarifverhandlungen.

Das "Weißbuch" der Regierung über Beschäftigung von 2004 ermutigt den ACGB, "Tarifverträge" abzuschließen, um die Rechte der Beschäftigten zu schützen, und das Arbeitsgesetz erlaubt, dass zwischen dem ACGB (oder Arbeitnehmervertretern) und Arbeitgebern kollektive Beratungen geführt und Tarifverträge abgeschlossen werden. Offiziellen Statistiken zufolge gelten für fast 100 Millionen Beschäftigte Tarifverträge, ungefähr 80.000 sektorale oder Branchen-Verträge gelten für 33 Millionen Beschäftigte, und 61,7 Millionen Beschäftigte haben Verträge mit ihren jeweiligen Arbeitgebern. Größtenteils scheint es sich dabei jedoch um reine Wiedergaben einzelner Artikel des chinesischen Arbeitsgesetzes zu handeln, und in vielen Fällen sind sie für die Beschäftigten kaum von Nutzen, da es um zu wenige relevante Bereiche geht.

Neuer Arbeitsvertragsgesetzentwurf: Eine der wichtigsten Gesetzesinitiativen des Jahres 2006 war der Arbeitsvertragsgesetzentwurf, über den erstmals bei der 19. Sitzung des Nationalen Volkskongresses diskutiert und der im März 2006 im Internet veröffentlicht wurde. Dieser Entwurf ist aus verschiedenen Gründen von Bedeutung: Zunächst aufgrund des beispiellosen Umfangs der öffentlichen Debatte und Konsultationen - Berichten zufolge sollen 200.000 Online-Kommentare zu dem Entwurf abgegeben worden sein. Zweitens geht der Gesetzentwurf auf einige wesentliche Versäumnisse des geltenden Arbeitsgesetzes ein und sieht spezifische Strafen und Rechtsmittel im Falle einer Missachtung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Verordnungen vor. Es wird versucht, die Beschaffenheit des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern klarzustellen, auch in den vielen Fällen, in denen die Beschäftigten keinen formellen Vertrag besitzen. Es sind Strafen für Unternehmen vorgesehen, die keine angemessenen schriftlichen Verträge ausstellen oder Vertragsbruch begehen. Wichtig ist, dass mit dem Entwurf auch versucht wird, den vermehrten Rückgriff auf Leiharbeit gesetzlich zu regeln. Zudem scheint der Entwurf die Rolle der Gewerkschaften bei Diskussionen über Freisetzungen und andere bedeutende betriebliche Veränderungen aufzuwerten.

Der erste Entwurf wurde von europäischen und amerikanischen Unternehmensverbänden öffentlich stark kritisiert, was wiederum zu einer großen Debatte über die erklärte Verpflichtung westlicher Unternehmen zum chinesischen Gesetz geführt hat. In den Niederlanden hat der Präsident der IGB-Mitgliedsorganisation FNV beispielsweise persönlich mehrere niederländische Multis mit Investitionen in China bezüglich ihrer Position gegenüber dem Gesetzentwurf kritisiert. Als die Debatte in der Presse aufgegriffen wurde, verlangten einige Multis von den Journalisten die Angabe ihrer Quellen für Artikel über ihre Position gegenüber dem Gesetzentwurf. Die betroffenen multinationalen Unternehmen haben sich nie öffentlich von der Position der Europäischen Handelskammer distanziert. Der zweite Entwurf wurde im Dezember 2006 veröffentlicht. Darin wurden gewisse Aspekte hinsichtlich der Rolle der Gewerkschaften abgemildert, ebenso wie einige Strafen für Unternehmen. Das Gesetz stellt jedoch nach wie vor einen bedeutenden Schritt in Richtung auf den Schutz der Arbeitnehmerrechte dar. Wie im Falle der meisten Gesetze in China ist jedoch vor allem die Umsetzung des Gesetzes entscheidend. Mit einer endgültigen Version des Entwurfes wurde im Frühjahr 2007 gerechnet.

Streikrecht nicht gesetzlich geschützt: Das Streikrecht wurde 1982 aus der Verfassung Chinas mit der Begründung gestrichen, das politische System habe "die Probleme zwischen Proletariat und Unternehmenseignern ausgeräumt". Trotz der Erwartungen, dass das revidierte Gewerkschaftsgesetz das Streikrecht beinhalten würde, umgeht das revidierte Gesetz dieses Thema. Es heißt in Artikel 27: "Im Falle einer Arbeitsniederlegung oder eines Bummelstreiks in einem Unternehmen vertritt die Gewerkschaft das Personal und die Beschäftigten bei der Beratung mit dem Unternehmen, der Institution oder der jeweiligen Gruppe, sie gibt die Ansichten und Forderungen von Personal und Beschäftigten wieder und soll Lösungen finden. Das Unternehmen oder die Institution soll eine Streitschlichtung anstreben mit den vernünftigen Forderungen der Belegschaft und der Beschäftigten". Artikel 27 verwendet nicht den Ausdruck "Streik" (bagong), sondern die Begriffe "Arbeitsniederlegung" (tinggong) und "Bummelstreik" (daigong). In China werden immer mehr Forderungen nach Rechtsvorschriften über das Streikrecht laut, und es gibt eine anhaltende akademische Debatte über dieses Thema. Tatsächlich nimmt die Zahl der Streiks zu (sowohl der spontanen als auch der geplanten - jedoch stets ohne die offizielle Anerkennung der Gewerkschaft, sofern eine vorhanden ist). In den letzten Jahren haben einige erfolgreiche und längere Streiks unter Beteiligung zahlreicher Beschäftigter stattgefunden. Ein Beispiel war der Streik in Xianyang (in der Provinz Shaanxi), der sowohl wegen seiner Dauer als auch angesichts der Zahl der Beteiligten bemerkenswert war. Am 14. September 2004 begannen rund 6.800 vorwiegend weibliche Beschäftigte staatlicher Textilbetriebe einen siebenwöchigen Protest gegen die Umstrukturierungspläne, einschließlich einer Verkürzung der Laufzeit ihrer Verträge und Kürzungen bei den Renten und ärztlichen Leistungen. Trotz mehrerer Einschüchterungsversuche eines großen Polizeiaufgebots begannen die Frauen schließlich mit der Gründung ihrer eigenen Gewerkschaft. Der ACGB-Ortsverband kam ihnen jedoch zuvor und richtete einen gewerkschaftlichen Organisierungsausschuss ein, so dass die Beschäftigten keinen eigenen Ausschuss mehr konstituieren konnten. Am 24. Oktober beteiligten sich mehrere Hundert Beschäftigte an einer Eisenbahnblockade auf der Longhai-Strecke, woraufhin die Bereitschaftspolizei zum Einsatz kam. Die Demonstranten wurden auseinander getrieben, und in den Tagen danach wurden 20 Beschäftigte festgehalten und verhaftet. Obwohl der Streik gewaltsam beendet wurde, konnten die Beschäftigten verschiedene bedeutende Forderungen durchsetzen. Trotz der Dauer und des Ausmaßes des Streiks wurden zudem alle festgenommenen mutmaßlichen "Anführer" später freigelassen. Fünf von ihnen wurden vor Gericht gestellt, aber ihre Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt - eine überraschend milde Bestrafung.

Während des Jahres 2006 berichteten die chinesischen Medien detailliert über eine Reihe erfolgreicher Streiks, die im Jahr 2005 in der wirtschaftlichen Entwicklungszone Dalian stattgefunden hatten. Am 27. Juli 2005 hatten rund 500 Beschäftigte des Toshiba-Betriebes in Dalian einen Streik begonnen, um gegen die plötzliche Zunahme des Arbeitsanfalls zu protestieren. Nachdem die örtliche Arbeitsbehörde den Betrieb gezwungen hatte, sich an die gesetzlich festgelegte Begrenzung der Überstunden zu halten, wurden die Beschäftigten aufgefordert, die Produktivität um 40% zu erhöhen. Angesichts dieser Überbelastung traten die Beschäftigten in den Ausstand und forderten eine Lohnerhöhung, die sie schließlich auch erhielten. Als diese Nachricht in der ganzen Zone bekannt wurde, begannen 6.000 Beschäftigte des Canon-Werkes am 9. September ebenfalls einen Streik, um eine Lohnerhöhung und die Abschaffung einer Betriebsvorschrift zu fordern, der zufolge Frauen, wenn sie 23 wurden, automatisch entlassen wurden. Trotz ihrer positiven Intervention im Toshiba-Fall weigerten sich der ACGB-Ortsverband in Dalian und der städtische Entwicklungszonenausschuss, die Beschäftigten von Canon zu unterstützen und bezeichneten ihren Streik als "illegal". Drei Tage später schlossen sich etwa 30.000 Beschäftigte von einem Dutzend anderen Betrieben dem Streik an, um die Canon-Arbeiter zu unterstützen. Aus Sorge, dass der Streik bis zum 18. September andauern könnte, dem historischen Datum, an dem im Jahr 1931 der Krieg zwischen China und Japan begonnen hatte, nahmen die japanische Betriebsleitung und Beamte der örtlichen Arbeitsbehörden Verhandlungen mit den Beschäftigten auf. Da Letztere Angst vor Vergeltungsmaßnahmen hatten, musste die Regierung die Arbeitnehmervertreter für die Verhandlungen mit der Betriebsleitung selbst bestimmen. Am 14. September erklärte sich Canon bereit, die Löhne um 103 Yuan pro Monat zu erhöhen, eine Diskussion über die Frage der automatischen Entlassung von Frauen wurde jedoch abgelehnt. Die übrigen bestreikten Betriebe stimmten einer Lohnerhöhung um rund 100 Yuan zu. Überraschenderweise wurde im Zuge dieser Streikwelle über keinerlei Inhaftierungen von Beschäftigten berichtet.

Gesundheit und Sicherheit - Arbeitsniederlegungen erlaubt: Artikel 46 und 47 des im November 2003 in Kraft getretenen neuen Gesetzes über Arbeitssicherheit geben Beschäftigten das Recht auf Arbeitsniederlegung und Verlassen des Arbeitsplatzes, falls sie sich am Arbeitsplatz mit einer Situation konfrontiert sehen, die ihre persönliche Sicherheit gefährdet. Das chinesische Arbeitsgesetz (Artikel 56) enthält ähnliche Bestimmungen. Das Gewerkschaftsgesetz (Artikel 24) ist schwächer und besagt lediglich, dass eine Gewerkschaft, wenn sie feststellt, dass die Beschäftigten angewiesen wurden, unter unsicheren Bedingungen zu arbeiten, "das Recht hat, Lösungsvorschläge zu unterbreiten".

Konfliktbeilegung: Im letzten Jahrzehnt hat die Regierung erhebliche Anstrengungen unternommen, um ein Konfliktbeilegungsverfahren einzuführen, das drei Stufen umfasst: Vermittlung, Schiedsverfahren, Gerichte. Das Arbeitsgesetz überträgt die Rolle des Vorsitzes in betrieblichen "Vermittlungsausschüssen für Arbeitskonflikte" den Gewerkschaften. In den dreigliedrigen "Schiedsausschüssen", deren Vorsitz die örtlichen Behörden übernehmen, sind Gewerkschaften laut Gesetz als Mitglieder vertreten.

Immer mehr Arbeitskonflikte enden vor Gericht. Dies liegt daran, dass die Schiedsausschüsse für Arbeitskonflikte überfordert sind, und ihre Entscheidungen von Arbeitgebern häufig ignoriert werden. Von einer Klage vor Gericht versprechen sich die Beschäftigten außerdem mehr Chancen. Zum Großteil ist dies auf den Ressourcenmangel der Schiedsausschüsse und der Behörden, auf unprofessionelles Verhalten des Personals der Schiedsausschüsse, die Tatsache, dass viele Fälle aus den zuvor genannten Gründen abgewiesen oder behindert werden, und darauf zurückzuführen, dass Arbeitgeber Gerichtsentscheidungen eher ernst nehmen.

Offiziellen Statistiken zufolge wurden den Vermittlungs- und Schiedsausschüssen während des Jahres 2005 314.000 Arbeitskonflikte vorgelegt – zehnmal mehr als im Jahr 1995. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten wurde 2005 auf 740.000 geschätzt. Bei den meisten Konflikten ging es um Lohnrückstände, Zulagen und Sozialversicherungsfragen, und rund 18% der Konflikte gingen auf die Beendigung von Arbeitsverträgen zurück. Im Jahr 2006 nahmen die Behörden in Shenzhen zum ersten Mal in China acht Manager fest und verklagten sie wegen absichtlicher Einbehaltung der Löhne (sie schuldeten 1.200 Beschäftigten rund 7 Milliarden Yuan). Die Nachrichtenagentur Xinhua hat ferner berichtet, dass das Strafrecht möglicherweise ergänzt werde, um eine Bestrafung von Arbeitgebern zu ermöglichen, die Zahlungen verzögern oder sich einfach davonmachen.

Die kollektiven Fälle, die vor Gericht oder einen Schiedsausschuss gebracht werden – insbesondere von Wanderarbeitnehmern – nehmen Jahr für Jahr zu. Dies wirkt sich auch aus auf die Beilegung von Arbeitskonflikten und zeigt sich in einem größeren Rechtsbewusstsein bei Wanderarbeitnehmern und in ihrem Auftreten als ein stärkerer Block in der Gesellschaft. Eine Studie aus dem Jahr 2005 zeigte, dass sich die Zahl kollektiver Arbeitskonflikte landesweit mehr als verfünffacht hat: von 1.482 im Jahr 1994 auf 11.000 im Jahr 2003 und auf nahezu das Doppelte im Jahr 2004 (etwa 20.000).

Aus einem Bericht des ACGB ging hervor, dass während des Jahres 2006 rund 300.000 Gerichtsverfahren von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber angestrengt wurden, Berichten zufolge über 20 Prozent mehr als im Jahr 2005. Mehr als die Hälfte dieser Verfahren ging zugunsten der Arbeitnehmer aus, aber in der Praxis werden viele Gerichtsentscheide einfach ignoriert, und die fälligen Entschädigungen werden nie ausgezahlt. Im August 2006 wurde daraufhin ein Rundschreiben des Obersten Volksgerichtshofes versandt, mit dem die Gerichte angewiesen wurden, dafür zu sorgen, dass von Wanderarbeitskräften im Zusammenhang mit ungezahlten Löhnen angestrengte Gerichtsverfahren rasch abgewickelt und die Entscheide fristgerecht umgesetzt werden.

Hartes Vorgehen gegen Rechtshilfegruppen für Arbeitnehmer: In den letzten Jahren haben sich von Jahr zu Jahr mehr Beschäftigte an die Gerichte gewandt, um bezüglich ausstehender Löhne und Leistungen oder anderer Fragen zu ihrem Recht zu kommen. Die Regierung ist scheinbar recht besorgt angesichts dieses Trends, und während des Jahres 2006 wurde konsequent hart gegen Anwälte vorgegangen, die Arbeitnehmerrechtsfälle und damit zusammenhängende Fälle wie die von Bauern vor Gericht vertraten (einige dieser Inhaftierten werden in dieser Jährlichen Übersicht erstmals im Zusammenhang mit ihrer Verteidigung der Arbeitnehmerrechte erwähnt). Während des gesamten Jahres 2006 und vor allem in der zweiten Jahreshälfte wurde besonders hart gegen den NGO-Sektor und vor allem gegen Arbeitnehmerrechtsgruppen vorgegangen. Viele Gruppen auf dem Festland, die gegründet wurden, um Arbeitnehmer zu unterstützen, ihnen Rechtshilfe anzubieten oder sie zu schulen, wurden selbst Zielscheibe intensiver öffentlicher Überprüfungen, Untersuchungen, Überwachung und Belästigungen. Die Migrantenvereinigung von Shenzhen wurde 2004 gegründet und bot Arbeitskräften Rechtsberatung an. Im November 2006 musste sie ihre Arbeit aus technischen Gründen im Zusammenhang mit ihrer Zulassung einstellen. Als wirklicher Grund wurde ihre Unterschriftenkampagne vermutet, mit der die Regierung aufgefordert wurde, die Gebühren für die Behandlung von Arbeitskonflikten abzuschaffen, da viele Beschäftigte dadurch davon abgeschreckt wurden, ihre Fälle vor die Schiedsgremien zu bringen. Andere Arbeitnehmerrechtsgruppen und Anwälte berichteten über zahlreiche offizielle Untersuchungen, Belästigungen und Warnungen, und viele sahen sich gezwungen, in der zweiten Jahreshälfte extrem unauffällig vorzugehen.

Internationale Verpflichtungen: China hat keines der beiden grundlegenden IAO-Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit, das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (IAO-Übereinkommen 87 und 98) ratifiziert. Im Februar 2001 hat China den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) ratifiziert, jedoch gleichzeitig bekannt gegeben, dass die gemäß Artikel 8,1 (a) des Paktes garantierten Bestimmungen, d.h. das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Arbeitnehmerorganisationen seiner eigenen Wahl, im Einklang mit dem chinesischen Recht behandelt würden. Damit äußerte die Regierung in der Tat einen Vorbehalt bezüglich eines grundlegenden Elements des Paktes und verstößt somit gegen international anerkannte Grundsätze des Vertragsrechts. Ein derartiger Vorbehalt wurde jedoch nicht bezüglich Artikel 8,1 (d) des Paktes angemeldet, der als einzige internationale Rechtsurkunde ausdrücklich das Streikrecht garantiert.

Im April und Mai 2005 untersuchte der Ausschuss der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der die Einhaltung des ICESCR durch die Vertragsstaaten überwacht, den ersten Bericht, der ihm von China nach der Ratifizierung des Vertrages vorgelegt wurde. In den "abschließenden Beobachtungen" bedauerte der Ausschuss Chinas "Verbot des Rechts, unabhängige Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten." Er "forderte" China "nachdrücklich auf, das Gewerkschaftsgesetz zu ändern, um es den Beschäftigten zu ermöglichen, unabhängige Gewerkschaften außerhalb der Struktur des Allchinesischen Gewerkschaftsbundes zu gründen". Ferner fordert(e) der Ausschuss den chinesischen Staat nachdrücklich dazu auf, zu erwägen, seine Erklärung zu Artikel 8, Absatz 1 des Vertrages zurückzuziehen. Diese Themen wurden in Kommentaren, die dem Ausschuss vom IBFG vorgelegt wurden, stark hervorgehoben.

Anfang 2006 wurde offiziell bekannt gegeben, dass der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses, Chinas oberstes Gesetzgebungsorgan, das IAO-Übereinkommen 111 über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ratifiziert habe.

Gewerkschaftsrechte in der Praxis

Sämtliche Bemühungen um die Gründung von Gewerkschaften unterdrückt: Es dürfen keine unabhängigen Gewerkschaften existieren; alle Bemühungen um die Gründung unabhängiger Arbeitnehmerorganisationen werden unterdrückt, manchmal auch gewaltsam. Informellen Angaben zufolge gibt es in China zwei verschiedene Arten illegaler Gewerkschaften: In einem Fall sind sich die Beschäftigten der Notwendigkeit, sich beim ACGB anzumelden, nicht bewusst, im anderen Fall stiften "feindliche Kräfte" die Beschäftigten zur Gründung von Gewerkschaften an, um das System zu stürzen. Erstere werden aufgeklärt und in den ACGB integriert, gegen Letztere wird hart durchgegriffen. Organisatoren von Arbeitnehmergruppen oder Protesten werden häufig festgenommen. Einige von ihnen werden im Anschluss an Strafprozesse, bei denen keinerlei internationale Standards gelten, zu Haftstrafen verurteilt (offiziell bezeichnet als "Reform durch Arbeit" oder "lao gai"). Andere werden zur "Rehabilitation durch Arbeit" geschickt ("lao jiao", was manchmal auch "Umerziehung durch Arbeit" genannt wird), ein Verwaltungsprozess, der die wenigen Schutzvorkehrungen des Strafjustizsystems übergeht. Das Ergebnis solch repressiver Maßnahmen ist, dass unabhängige Gewerkschaften selten und oft nur von kurzem Bestand sind. Organisatoren von kollektiven Aktionen gehen ein großes persönliches Risiko ein. Die Angst vor Verhaftung stellt ein riesiges Hindernis für Verhandlungen zwischen Arbeitnehmervertretern, Behörden und Arbeitgebern dar. Trotzdem ist die eindeutige Tendenz festzustellen, dass die Organisatoren von Arbeitnehmern zunehmend bereit sind, dieses Risiko auf sich zu nehmen und es insgesamt immer mehr kollektive Aktionen gibt. Die Behörden verfolgen weiterhin die Taktik, bei einem großen kollektiven Konflikt möglichst einige der Arbeitnehmerforderungen zu erfüllen und gleichzeitig hart gegen vereinzelte angebliche "Anführer" vorzugehen.

Die Rolle des ACGB und neue Entwicklungen: Der ACGB hat ein Organisierungsmonopol - und setzt dieses gemeinsam mit der Regierung strengstens durch. Er erscheint in demselben Licht wie andere Einrichtungen der Regierung/Partei, und inoffiziellen Informationen zufolge sind die Anfangsgehälter beim ACGB für Hochschulabsolventen gegenüber anderen Regierungseinrichtungen erhöht worden, um Hochschulabgänger anzuziehen. Der ACGB befindet sich in einer wenig beneidenswerten Position. Er ist aufgefordert, die Regierung bei der wichtigen Aufgabe zu unterstützen, während der wirtschaftlichen Wandlungsprozesse in der chinesischen Industrie für soziale Stabilität zu sorgen, und wird gleichzeitig dazu gedrängt, die Forderungen von Beschäftigen zu vertreten, um zu garantieren, dass offensichtliche Probleme und Ungerechtigkeiten, die in der neuen "sozialistischen Marktwirtschaft" entstehen, nicht zu einer unabhängigen Arbeiterbewegung führen. Demzufolge ruft er Arbeitgeber aktiv dazu auf, das Arbeitsgesetz zu befolgen, und drängt die Beschäftigten gleichzeitig dazu, eine bessere Kenntnis dieses Gesetzes zu erlangen. Üblicherweise vertritt er die Ansicht, dass, wenn man in China das verfolgen würde, was er als "ausländische" Art der Gewerkschaftsbewegung bezeichnet, dies eine Bedrohung der Regierungspolitik wäre, bei der die "Entwicklung" höchsten Stellenwert hat. Stillschweigend verbreitet der ACGB die Meinung, dass Instabilität bei den Arbeitern die "soziale Stabilität" bedrohen und zu "Chaos" führen würde, und verweist daher normalerweise auf die Kulturrevolution, den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung in der ehemaligen Sowjetunion und darauf, was er als negative Entwicklungen in Indonesien betrachtet, womit der neu entstandene Pluralismus bei Gewerkschaftsorganisationen nach dem Fall des Suharto-Regimes gemeint ist. Immer häufiger sprechen die Behörden von der Notwendigkeit, politische Demokratiebestrebungen sicherzustellen. Initiativen von Arbeitnehmern werden unter Kontrolle gehalten, um eine "farbige Revolution", ähnlich den Ereignissen in der Ukraine Ende 2004 und Anfang 2005, zu vermeiden. Bei den jüngsten Mitgliederwerbungskampagnen in ausländischen Unternehmen hat der ACGB stets deutlich betont, dass er sich maßgeblich von "westlichen" Gewerkschaften unterscheide. So wird der Vorsitzende des Gewerkschaftsbundes von Guangdong mit den Worten zitiert, dass chinesische Gewerkschaften "keine Rechte nur um ihrer selbst Willen schützen, sondern vielmehr die Arbeitnehmer mobilisieren, um die Unternehmensentwicklung zu fördern".

Der Vorsitzende des ACGB, Wang Zhaoguo, ist zudem Mitglied des Politbüros der Kommunistischen Partei Chinas und ehemaliger Gouverneur der Provinz Fujian. Bisher gab es keinerlei Hinweis, dass sich der 2003 ernannte Wang von der traditionellen Aufgabe des ACGB, der Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Ordnung, abgewandt hat und zur Vertretung seiner Mitglieder übergegangen ist. Die Organisation steht weiterhin unter der strengen Leitung der Partei, deren Interessen stets Vorrang haben.

Unverkennbar steht der ACGB jedoch unter erheblichem Druck, die Vorgaben der Regierung zu erfüllen, d. h. zu verhindern, dass sich die großen Massenproteste vom Frühjahr 2002 im Nordosten Chinas wiederholen und dazu beizutragen, die zunehmenden "Massenproteste" einzudämmen. Beim 14. Kongress im Jahr 2003 wurden einige neue Maßnahmen beschlossen, einschließlich direkter Gewerkschaftswahlen der Branchenvorsitzenden auf Betriebsebene und der Öffnung der Gewerkschaft für Wanderarbeitnehmer, deren offizieller "Bauernstatus" sie bisher ausgeschlossen hatte. Laut ACGB seien bis Juli 2006 etwa 29,5 Millionen Migranten beigetreten, obwohl diese Zahl und die aktive Beteiligung von Wanderarbeitskräften bezweifelt werden. So begrüßenswert diese Initiativen auch waren, gab es gleichwohl keine erkennbaren Anzeichen dafür, dass die Organisation auch nur eine symbolische Anstrengung unternehmen würde, um sich von ihrer satzungsmäßigen Akzeptanz der Führung durch die Partei zu lösen. Sie bleibt ein Instrument der Regierungspolitik.

Während des gesamten Jahres 2006 gaben die Zentralregierung und die Kommunalverwaltungen regelmäßige Erklärungen ab, mit denen um Unterstützung für den ACGB gebeten und für eine größere Rolle der Gewerkschaften bei der Entwicklung einer "harmonischen Gesellschaft" geworben wurde. Dies fällt in den Rahmen der ACGB-Kampagne und wird von den Zentralbehörden unterstützt, um die Arbeit des ACGB relevanter für die Arbeitsbeziehungen zu machen, und zwar sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. Anfang 2006 gab der ACGB bei einer umfassend publik gemachten Pressekonferenz seinen Arbeitsplan für 2006 bekannt, der vier Hauptbereiche vorsah: die Verbesserung der Qualität der Arbeitnehmerschaft, die Verbesserung der Arbeit des ACGB im Bereich des Arbeitnehmerrechtsschutzes, die Ausweitung der gewerkschaftlichen Organisierungsarbeit in Privatbetrieben und die Förderung der Rechte von Wanderarbeitskräften.

Die Notwendigkeit auf Seiten des ACGB, für eine wesentlich stärkere gewerkschaftliche Organisierung in Privatbetrieben und vor allem in transnationalen und ausländischen Unternehmen zu sorgen, wurde während des gesamten Jahres betont. Im März 2006 gab der chinesische Präsident Hu Jintao Berichten zufolge Anweisungen zu einem politischen Dokument heraus: "Eine Situationsanalyse der Instabilitätsfaktoren in mit ausländischen Investitionen finanzierten Unternehmen in der Küstenregion Chinas und einige vorgeschlagene Gegenmaßnahmen". Hu Jintao soll den ACGB speziell angewiesen haben, "bessere Arbeit zu leisten, wenn es darum geht, Parteiorganisationen und Gewerkschaften in mit ausländischem Kapital finanzierten Unternehmen aufzubauen". Anschließend wies der ACGB seine Mitarbeiter an, Hu Jintaos Kommentare zu studieren und als Ziel wurde festgelegt, bis Ende 2006 60 Prozent der mit ausländischem Kapital finanzierten Unternehmen gewerkschaftlich zu organisieren. Das Ziel wurde später für 2007 auf 80 Prozent erhöht.

Vor dem Hintergrund der andauernden öffentlichen Debatte über die gewerkschaftliche Organisierung ausländischer Unternehmen schien der ACGB seine Kampagne bei Wal-Mart zu beginnen, wo er im Sommer 2006 mit der Gründung von Gewerkschaften anfing. Am 29. Juli wurde die erste Gewerkschaft bei Wal-Mart ins Leben gerufen, und bis zum Jahresende hieß es, dass alle 68 Wal-Mart-Filialen gewerkschaftlich organisiert worden seien. Neue ACGB-Ortsverbände sind zudem bei Unternehmen wie Carrefour, McDonalds, Motorola, Kentucky Fried Chicken, Samsung und Nestlé eingerichtet worden. Andere Multis wie Dell, Eastman und Kodak wurden öffentlich als nächste Ziele genannt. Im weiteren Verlauf des Jahres wurde bekannt gegeben, dass in allen Wal-Mart-Filialen zudem Ausschüsse der Kommunistischen Partei eingerichtet worden seien – ein Beispiel für die parallele Vorgehensweise des ACGB und der Partei.

Unterstützung für die Arbeitnehmer/innen: Dort, wo detaillierte Berichte über soziale Unruhen vorliegen, bezeichnen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die offizielle Gewerkschaft im Allgemeinen als nicht hilfreich oder bestenfalls ineffizient. Auf lokaler Ebene verleugnen ACGB-Funktionäre gewöhnlich jegliche unabhängige Arbeitnehmeraktion oder deuten an, dass ihre doppelte Funktion als Garant für Partei und Regierung und als Vertreter der Arbeiterklasse es ihnen unmöglich macht, die Interessen der Beschäftigten bei den massiven Umstrukturierungen im staatlichen Sektor und einem investitionsfreundlichen Klima in der Privatwirtschaft zu vertreten. Obwohl der ACGB den Schutz der bei diesem Prozess entlassenen Millionen Beschäftigten als eins seiner Hauptanliegen bezeichnet, scheint er hilflos zu sein, wenn es um das Aushandeln - von der Inkraftsetzung ganz zu schweigen - etwaiger sozialer Sicherheitsvorkehrungen geht. Die Privatisierung staatlicher oder anderer kollektiver Vermögenswerte wird häufig von Korruption auf der Ebene der lokalen oder regionalen Regierungsbeamten begleitet, auf die der ACGB keinen Einfluss zu haben scheint. Es muss darauf hingewiesen werden, dass allgemein zwar von keiner größeren Arbeiterunruhe berichtet wird, allerdings in zunehmendem Maße von kleineren kollektiven Aktionen, was in erster Linie den Initiativen der Beschäftigten und dem Mut von einzelnen Journalisten und Herausgebern zu verdanken ist.

Der ACGB scheint entweder nicht bereit oder nicht in der Lage zu sein, die Beschäftigten in der Privatwirtschaft zu unterstützen. Obwohl im Jahr 2003 erstmals Wanderarbeitskräfte beim ACGB aufgenommen und umfassend publik gemachte Kampagnen zu ihrer Begrüßung durchgeführt wurden, ist der ACGB bei den meisten Konflikten und kollektiven Aktionen in den großen Verarbeitungszonen, in denen der Großteil der Privatunternehmen angesiedelt ist, so gut wie nicht vertreten. In den Jahren 2005 und 2006 ist der ACGB jedoch sehr lautstark und öffentlich dafür eingetreten, ausstehende Löhne für Wanderarbeitskräfte einzufordern - der Hauptgrund für die Unzufriedenheit dieser Arbeitnehmergruppe. Im Jahr 2006 gab er bekannt, dass er dazu beigetragen habe, ungezahlte Löhne für 2,8 Millionen Migranten einzutreiben - die Gesamtzahl der Migranten in China wird auf 115 Millionen geschätzt.

Wahlen: Obwohl das Gewerkschaftsgesetz eindeutig vorschreibt, dass Gewerkschaftsfunktionäre auf allen Ebenen gewählt werden sollten, wird dies normalerweise ignoriert, und die meisten Funktionäre werden ernannt. Viele Provinzen erarbeiten derzeit Vorschriften für Gewerkschaftswahlen. Die gewählten Kandidaten müssen von den Ausschüssen des ACGB auf Provinzebene genehmigt werden. Die meisten Beschäftigten wissen nicht, ob ihr Gewerkschaftsvorsitzender gewählt worden ist oder nicht, wenn sie überhaupt über die Existenz eines Ortsverbandes informiert sind. In vielen Fällen wissen die Beschäftigten einfach gar nicht, dass sie eine Gewerkschaft haben.

Viele Provinzen haben bereits Rechtsvorschriften entwickelt oder arbeiten derzeit an Rechtsvorschriften über die Verpflichtung, Gewerkschaftswahlen gemäß Artikel 9 des Gewerkschaftsgesetzes abzuhalten: "Gewerkschaftsausschüsse auf verschiedenen Ebenen sollen bei den Mitgliederversammlungen oder -kongressen demokratisch gewählt werden. Nahe Verwandte des Führungspersonals eines Unternehmens können sich nicht als Kandidaten für den Gewerkschaftsausschuss der einfachen Mitglieder dieses Unternehmens aufstellen lassen." Einige der an den Arbeitsstätten stattfindenden Wahlen beschränken sich nicht nur auf die Wahl des Vorsitzenden eines Ortsverbandes, sondern betreffen auch die Vollmitgliedschaft des Gewerkschaftsausschusses.

Mitgliedschaft: Der Tageszeitung China Daily zufolge hatte der ACGB Ende 2005 (aus diesem Jahr stammen die jüngsten vorliegenden Zahlen) rund 1,17 Millionen Mitgliedsgewerkschaften und 151 Millionen Mitglieder, eine drastische Zunahme gegenüber den 90 Millionen, von denen 1998/99 die Rede war und auch gegenüber den 134 Millionen im Jahr 2003. Der ACGB-Vorsitzende erklärte am 5. Juli 2006, dass der Mitgliederstand die 150-Millionen-Marke erreicht habe und mehr als 1.174.000 Basisgewerkschaften angeschlossen seien. Andere Quellen besagen, dass der ACGB in den ersten sechs Monaten des Jahres 2006 einen "beispiellosen" Mitgliederzuwachs von sechs Prozent auf 160,32 Millionen erlebt habe, darunter etwa 2,58 Millionen neue Mitglieder, die für ausländische Betriebe arbeiten. Jedoch ist anzumerken, dass die im Jahr 1998 gestartete Mitgliederwerbungskampagne (mit jährlich neuen Zielen) im Wesentlichen eine Kampagne für Papiergewerkschaften gewesen ist. Das gesetzliche Verfahren zur Registrierung eines Gewerkschaftsbüros in einem Unternehmen kann sogar erfolgen, ohne dass Gewerkschaftsfunktionäre den Arbeitsplatz betreten, und Ortsverbände können in einigen Unternehmen einfach per Verwaltungsverfahren gegründet werden.

Gemäß dem geltenden Gewerkschaftsgesetz (Artikel 10) ist in Betrieben, Einrichtungen bzw. Regierungsstellen ein Gewerkschaftsausschuss auf Basisebene einzurichten, wenn mindestens 25 Mitglieder vorhanden sind. Wo sich weniger als 25 Mitglieder finden, kann ein Basisgewerkschaftsausschuss gesondert eingerichtet werden bzw. ein solcher Basisausschuss kann von den Mitgliedern in zwei oder mehr Arbeitseinheiten gemeinsam ins Leben gerufen werden, oder aber es kann ein Organisator gewählt werden, um die Beschäftigten in verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu organisieren. Dies ist recht vage, aber im Prinzip bleibt es den Beschäftigten überlassen, ob sie eine Gewerkschaft gründen wollen, und es wird nicht allen Arbeitseinheiten vorgeschrieben, automatisch eine Gewerkschaft einzurichten. Einige Betriebe - besonders lautstark Wal-Mart - erklären bereits seit einigen Jahren, dass sie Gewerkschaften nicht verhinderten, sondern dass die Beschäftigten lediglich noch kein Interesse an einer Gewerkschaft geäußert hätten. Um dieses Argument zu widerlegen, hat der ACGB-Vorsitzende Wang Zhaoguo im Juli 2006 ebenfalls öffentlich eine Ergänzung zum Gewerkschaftsgesetz vorgeschlagen, um ausländische Unternehmen dazu zu verpflichten, dem ACGB angeschlossene Ortsverbände ins Leben zu rufen, da die Gründung einer Gewerkschaft gegenwärtig vom "Willen" der Beschäftigten abhängt.

Arbeitskonflikte: Laut Definition spricht man von kollektiven Arbeitskonflikten, wenn drei oder mehr Personen beteiligt sind. Mehrheitlich sind es kleine Konflikte mit durchschnittlich 38 Personen (2003) die fast immer auf dem Vermittlungsweg im Betrieb, über die Schlichtungsausschüsse oder die Gerichte gelöst werden, wobei der letztgenannte Weg unter den Beschäftigten der Großstädte immer beliebter wird. Die Arbeitnehmer meinen, vor Gericht ein faireres Anhörungsrecht als in den Schlichtungsausschüssen zu erhalten, obwohl die Prozessdauer sehr lang ist und die Erfolgsquoten gering sind. Im Durchschnitt fallen die Hälfte der Urteile und Schiedsverfahren oder mehr zu Gunsten des Arbeitnehmers aus, obwohl es bei der rechtzeitigen Umsetzung von Gerichtsentscheidungen zu Gunsten von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern nach wie vor ernsthafte Probleme gibt (s. oben).

Das Arbeitsgesetz, das Gewerkschaftsgesetz und das Arbeitsschutzgesetz erwähnen zwar "Arbeitsniederlegungen", aber Arbeitnehmer, die diese vagen Formulierungen erproben wollen, werden wahrscheinlich Probleme bekommen. Sie werden normalerweise von der Polizei festgenommen und wegen Verstößen gegen die öffentliche Ordnung, Verkehrsdelikten und Gesetzesbruch bei Paraden und Demonstrationen oder auch wegen viel schwereren politischen Vergehen verwarnt. Streikorganisatoren und unabhängigen Gewerkschaftern droht außerdem die so genannte Umerziehung durch Arbeit, eine Form der Vorbeugehaft. Im Prinzip ist diese auf eine Dauer von drei Jahren beschränkt, in der Praxis können diese Zeiten der Zwangsarbeit nach dem Willen der Behörden verlängert werden, wie viele Fälle gezeigt haben.

Tarifverhandlungen bleiben ineffizient: Tarifverhandlungen sind nach wie vor stark beeinträchtigt durch die Nichtexistenz von unabhängigen Organisationen auf beiden Seiten. Praktisch alle Verträge werden von den Arbeitgebern aufgesetzt und reflektieren einfach nur die gesetzlichen Mindestbestimmungen oder eine Festschreibung der bisherigen Praxis - obwohl durch die Privatisierung Letzteres allerdings immer seltener wird. Durch die Position des der Regierung und der Partei untergeordneten ACGB ist es so, dass dieser häufig gemeinsam mit dem Arbeitgeber an der Ausarbeitung der Tarifverträge arbeitet, die - zumindest auf dem Papier - lediglich das Arbeitsrecht widerspiegeln. Verhandelt wird an sich sehr wenig, und im Chinesischen wird sowieso der Begriff "Kollektivberatungen" an Stelle von "Kollektivverhandlungen" verwendet. Einen offiziellen Arbeitsvertrag erhalten die meisten Beschäftigten überhaupt nicht, vor allem nicht die Wanderarbeiter in den Freien Exportzonen (FEZ). Wenn sie einen Vertrag unterzeichnen, erhalten sie nur selten ein Exemplar davon. Es wurde berichtet, dass die Funktionäre des ACGB sich gegen Lohnerhöhungen ausgesprochen haben, damit nicht anderswo ebenfalls Lohnerhöhungen gefordert werden.

Dreigliedrige Vereinbarungen: Zur Wahrung des Arbeitsfriedens und zur Behandlung von Konflikten, die nicht über die regulären Streitbeilegungsverfahren gelöst werden, werden jetzt sehr zügig in ganz China dreigliedrige Beratungsgremien eingerichtet. Die Grundvoraussetzung für echte dreigliedrige Beratungen - eine unabhängige Vertretung der Interessen der drei Parteien - ist allerdings in China nicht gegeben, und die Unterordnung der Gewerkschaften und der Arbeitgeberorganisationen - welcher Art auch immer - unter die Partei ist eine eindeutige Verletzung dessen, was die IAO als die wesentliche Voraussetzung für jeden echten sozialen Dialog betrachtet. Vor dem Hintergrund dieser wesentlichen Einschränkungen sollte man an dieser Stelle auch erwähnen, dass eine IAO-Delegation, die dreigliedrige Beratungen in China prüfte, berichtet: "In allen Gesprächen, die wir mit Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern auf kommunaler oder nationaler Ebene führten, stellten wir ein klares Engagement für die Entwicklung der unabhängigen Vertretungsrolle ihrer jeweiligen Organisationen fest, um Interessen, Forderungen und Beschwerden ihrer Mitglieder im System des sozialen Dialogs artikulieren zu können."

Arbeitnehmerproteste - Zahlen, Formen und Ursachen: Aufgrund der zensierten Medien und der anhaltenden Geheimhaltung von statistischen Daten ist es zwar nach wie vor schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, die Gesamtzahl der Arbeitnehmerproteste in China zu schätzen, aber es ist deutlich, dass sich der Trend der zunehmenden Proteste während des Jahres 2004 fortgesetzt hat. Zusätzlich zu regelmäßigen kollektiven Protesten gegen die Nichtbezahlung von Löhnen, vorgetäuschte und echte Konkurse und Korruption bei der Privatisierung staatseigener Industrieanlagen hat es auch bei Einzelprotesten eine Zunahme gegeben. Einige Medienberichte haben sich auf Beschäftigte konzentriert, die von Hochhäusern sprangen oder damit gedroht haben, um ihre nicht bezahlten Löhne einzufordern. Das ist eine Taktik einiger Arbeitskräfte, die darauf abzielt, entweder durch körperlichen Schaden oder Risiko oder durch Festnahmen Aufmerksamkeit zu erregen. In den seltensten Fällen springen sie dann tatsächlich. Arbeitnehmer, die auf diese Taktik setzen, sind fast ausschließlich Wanderarbeiter. Im Juli 2006 hat sich ein 53 Jahre alter Wanderarbeitnehmer aus Protest gegen ungezahlte Löhne auf dem Platz des Himmlischen Friedens selbst in Brand gesteckt. Obwohl der Zustand des Mannes ernst gewesen sein soll, wurde der Vorfall von den örtlichen Medien heruntergespielt. Ein arbeitsloser Bergarbeiter sprengte sich am 13. Juli in der Provinz Guangdong auf einem örtlichen Polizeirevier in die Luft, nachdem er die Polizisten angefleht hatte, ihm dabei zu helfen, zu seinem ausstehenden Lohn zu kommen. Die Polizei identifizierte den Bergarbeiter als den aus der Provinz Hunan stammenden Liu Yingqiu, der in einem illegalen Bergwerk in Wenguan-Stadt in Guangdong gearbeitet hatte. Durch die Explosion wurde das Polizeigebäude beschädigt, aber es wurde über keine weiteren Opfer berichtet.

Anfang 2006 gab das Ministerium der VRC für öffentliche Sicherheit bekannt, dass es im Jahr 2005 mehr als 87.000 Fälle von "Massenansammlungen zur Störung der gesellschaftlichen Ordnung" gegeben habe, eine Zunahme um 6 Prozent gegenüber 2004 und um 50 Prozent gegenüber 2003. Im Jahr 2004 waren mehr als 3,7 Millionen Menschen an derartigen Zwischenfällen beteiligt. Viele Streitigkeiten entstanden durch die Beschlagnahmung von Land in ländlichen Gegenden, über die Hälfte davon im Zusammenhang mit Arbeitsfragen. Niedrige und ungezahlte Löhne waren jedoch die Hauptursachen der Massenarbeitskämpfe, die nach Ansicht chinesischer Wissenschaftler von 1.482 im Jahr 1994 auf 11.000 im Jahr 2003 anstiegen. Im ersten Halbjahr 2002 gab es 280 Demonstrationen mit 100 oder mehr Beschäftigten, ein Anstieg um 53 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die Zahl der Streiks scheint zuzunehmen. In einem Bericht heißt es, dass im Jahr 2005 allein in der Provinz Guangdong über 1.000 Streiks in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten stattfanden. 60 Prozent der Proteste waren laut ACGB arbeitsbedingt, und ihre Zahl steige jedes Jahr um 30 Prozent an.

Rechtsverletzungen 2006

Hintergrund: Die Privatisierung ist weiterhin eine Hauptursache von Arbeitsunruhen und geprägt von massiver Korruption. Von der Unterschlagung und der Veruntreuung von Betriebsvermögen und von Fonds und anderen Leistungen, die für den Entlassungsfall bei der Umstrukturierung von staatseigenen Betrieben vorgesehenen waren, waren viele Beschäftigte betroffen. Viele der größeren Proteste im Jahr 2006 hängen direkt zusammen mit der Korruption, der Nichtzahlung von Leistungen, die eigentlich den Beschäftigten zustanden, und mit der weit verbreiteten Missachtung lokaler oder nationaler Verordnungen über Renten, Gesundheitsversorgung und Kündigungen. Außerdem ging es während des Jahres 2006 hauptsächlich um ungezahlte und immer niedrigere Löhne.

Die Einschränkungen bei den Arbeitnehmerrechten und die Rolle des ACGB sind teilweise auf die Angst der Regierung zurückzuführen, die Kontrolle über ihre dezentralisierten Organe zu verlieren, aber auch auf die Bedenken, dass durch solche Rechte der Niedriglohnvorteil für Investoren gefährdet würde. Parallel zu der Diskussion über die Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 111 verabschiedete der Ständige Ausschuss des NVK im August 2005 zudem ein revidiertes Sicherheitsverwaltungs-Strafgesetz, in dem Verwaltungsstrafen für Verstöße gegen die öffentliche Ordnung geregelt sind. Diese Verordnung umfasst auch die Haftstrafe für die neuen Straftaten der "Anstiftung" und "Anführung" illegaler öffentlicher Demonstrationen und ermöglicht somit eine weitere Sanktion für mögliche Arbeitskämpfe und die daran beteiligten Arbeitnehmer. Das harte Vorgehen gegen Arbeitnehmerrechts-NGOs, auch in den Medien, während des Jahres 2006 ist vor diesem Hintergrund zu sehen und verläuft parallel zu der Kampagne der Regierung gegen sozialen Ausschluss und für eine "harmonische Gesellschaft".

Internationale Solidarität: Chronologische Liste:

April: Rund 3.000 Beschäftigte einer Hongkonger Möbelfabrik in Shenzhen beteiligten sich am 3. April an einem Protest gegen lange Arbeitszeiten und schlechte Arbeitsbedingungen. Die Demonstration wurde von Hunderten Einsatzpolizisten aufgelöst. Die Beschäftigten von Ruifeng Timber gaben an, 12 Stunden pro Tag zu arbeiten, einschließlich 3 "freiwilliger Überstunden", für die sie jedoch keine Überstundenbezahlung erhielten. Pro Monat hatten sie zwei Tage frei, obwohl das Gesetz vier freie Tage vorsieht, und sie benötigten eine Genehmigung, um zur Toilette gehen oder Wasser trinken zu dürfen. Andernfalls drohe ihnen ein Bußgeld von bis zu 20 Yuan. Die Beschäftigten gaben an, vom betrieblichen Sicherheitspersonal geschlagen worden zu sein, als sie früher schon einmal versucht hatten, ihre Beschwerden vorzutragen.

Einer Zeitung auf dem Festland zufolge wurden am 13. April drei Führungskräfte eines Sportartikelherstellers in Shenzhen von der Polizei inhaftiert, weil sie die Beschäftigten angeblich zu "Straßenblockaden angestiftet" hätten. Den drei Männern, darunter der Fabrikleiter, wurde vorgeworfen, die Beschäftigten bei ihren Demonstrationen unterstützt zu haben, nachdem der Besitzer verschwunden war, ohne die Löhne ausgezahlt zu haben.

Juli: Ende Juni legten für Subunternehmer tätige Wanderarbeitskräfte auf der Baustelle von Huaen Building in Peking ihre Arbeit nieder, nachdem sie ihre ausstehenden Löhne nicht erhalten hatten. Nach zwei Wochen wurde ihnen die Zahlung für den 15. Juli zugesagt, die aber nicht erfolgte. Am 19. Juli wurden mehrere Beschäftigte von einem Schlägertrupp im Dienste des Arbeitgebers auf dem Baugelände angegriffen, woraufhin zwei von ihnen im Krankenhaus behandelt werden mussten. Anschließend griffen die örtliche Polizei und die Arbeitsbehörden ein, um den Konflikt beizulegen, wobei berichtet wurde, dass die Huaen Real Estate Development Company ihren Subunternehmer nicht bezahlt habe, so dass dieser wiederum seine Beschäftigten nicht bezahlen konnte.

Am 22. Juli protestierten Beschäftigte der Merton Company Ltd. (alias Hengli), die rund 10.000 Arbeiter in Dongguan in der Provinz Guangdong beschäftigt und Berichten zufolge Spielzeug für Disney, McDonalds, Mattel und Hasbro liefert, gegen niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen. Am Abend setzten die betrieblichen Sicherheitskräfte und die Polizei Einsatzfahrzeuge und -kräfte ein, um den Protest unter Kontrolle zu bringen, aber einen Tag später verschärfte sich der Konflikt, und von den rund 1.000 an den Auseinandersetzungen Beteiligten wurden Dutzende verletzt. Ein Vertreter eines Zulieferbetriebes wurde mit den Worten zitiert, dass die Unruhen auf einen "unzufriedenen" Beschäftigten zurückgingen, der entlassen worden sei. Die Arbeitsbedingungen in dem Betrieb waren Berichten zufolge extrem schlecht, und die meisten Beschäftigten arbeiteten bis zu elf Stunden pro Tag und verrichteten etwa 70 Überstunden pro Monat, was einen Verstoß gegen das chinesische Arbeitsgesetz darstellt.

August: Zwei Beschäftigte in Nanjing wurden von der Polizei festgehalten, nachdem sie angeblich einen illegalen Arbeitnehmerprotest organisiert hatten, wie eine Zeitung berichtete. Am 26. August protestierten 33 Wanderarbeitskräfte eines Bauunternehmens gegen umfangreiche ausstehende Lohnzahlungen. Anschließend marschierten sie auf örtliche Regierungseinrichtungen zu. Dem Bericht zufolge wurden die Beschäftigten wegen Verkehrsbehinderung festgehalten, und zwei Beschäftigte namens Liu und Ding wurden (für unbekannte Zeit) in Verwaltungshaft genommen, weil sie den Protest organisiert hatten. Einen Tag zuvor, am 25. August, hatten mehr als 100 Beschäftigte aus Nanjing vor dem Betrieb protestiert, um die Regierungsbehörden auf einige "Beschäftigungsprobleme" aufmerksam zu machen. Ohne den Betrieb zu nennen, hieß es in dem Bericht, dass der Verkehr durch die Arbeitnehmeraktionen behindert worden sei und die Polizei die Menge später auseinander getrieben habe.

Am 31. Juli und am 1. August versammelten sich rund 300 arbeitslose Lehrer/innen aus 20 verschiedenen Städten und Gemeinden in Suizhou in der Provinz Hubei vor dem Regierungsgebäude, um eine Petition zu überbringen und die Regierung darum zu bitten, ihnen dabei zu helfen, finanzielle Unterstützung zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse sowie Leistungen wie Renten und Krankenversicherung zu erhalten. Die Protestierenden waren an Schulen in ländlichen Gegenden beschäftigt gewesen und allgemein bekannt als "Minban"-Lehrer/innen. Sie hatten versucht, vor Gericht einen Entscheid bezüglich ihrer Rechtsstellung zu erwirken, aber ihr Anwalt gab den Fall ab, nachdem er Drohungen erhalten hatte. Berichten zufolge sind die Vertreter der Lehrkräfte mehrmals nach Peking gefahren, um neben der Provinzregierung auch die Zentralbehörden um Unterstützung zu bitten. Mehrere Lehrer waren Mitte Juli zwangsweise in ein "Studienlager" gebracht worden, das sie erst nach 48 Tagen verlassen durften. Nach ihrer Freilassung wurden sie streng von den Behörden überwacht. Im Jahr 2004 wurde ein Vertreter der Gruppe, ein Mann namens Zhang, vom staatlichen Sicherheitsdienst verhaftet und später zu "Umerziehung durch Arbeit" verurteilt. Sein derzeitiger Aufenthaltsort ist unbekannt.

September: Im September, im Vorfeld der Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag, wurde berichtet, dass eine Gruppe von Beschäftigten in Suining-Stadt in der Provinz Sichuan zusammengeschlagen wurde, nachdem sie die Lokalbehörden im Zusammenhang mit einem Arbeitskonflikt mit ihrem früheren Arbeitgeber um eine Entschädigung gebeten hatte. Die Beschäftigten waren offiziell beim Gasthaus Suining Suizhou angestellt gewesen und entlassen worden, nachdem das staatliche Gasthaus Bankrott gemacht hatte und das verbliebene Betriebsvermögen zu einem niedrigen Preis verkauft worden war. Die Beschäftigten sprachen von Korruption und forderten die Zahlung ausstehender Arbeitslosenunterstützung. Die 40-köpfige Arbeitnehmergruppe wurde zwangsweise von den örtlichen Parteibüros entfernt, und zwei Arbeitnehmerinnen mussten anschließend im Krankenhaus behandelt werden. Zwei weitere Frauen wurden festgenommen, andere tauchten aus Angst vor weiteren Verhaftungen unter. Es ist nicht bekannt, ob seither alle wieder freigelassen wurden.

Dezember: Am 7. Dezember begannen rund 400 Beschäftigte des Safariparks von Shenzhen in Südchina einen Streik, um gegen unzureichende Entschädigungszahlungen, ungerechtfertigte Entlassungen und ungezahlte Löhne im Zuge der Privatisierung des vormals staatlichen Zoos zu protestieren. Die Beschäftigten gaben an, keine angemessenen Sozialversicherungsleistungen erhalten zu haben, dass keine korrekte Überstundenbezahlung erfolgt sei und auch andere Vertragsbestimmungen nicht eingehalten worden seien. Die Zooleitung, die kündigen musste, erhielt hohe Abfindungszahlungen, aber die normalen Beschäftigten haben ihren eigenen Angaben zufolge nichts erhalten. Aus Interviews geht hervor, dass sich die Beschäftigten zunächst bei der örtlichen Arbeitsbehörde über die Unregelmäßigkeiten beschwert hatten, woraufhin einige von ihnen ausstehende Sozialversicherungsleistungen erhalten hatten. Als Vergeltungsmaßnahme wurden anschließend jedoch 25 Beschäftigte entlassen. Nach dem Beginn des Streiks wurden die Beschäftigten von etwa 70 Polizisten daran gehindert, Protestschilder in dem Zoo anzubringen. Die Beschäftigten erklärten jedoch, dass sie ihren Streik so lange fortsetzen würden, bis ihre Forderungen erfüllt worden seien.

Am 15. Dezember 2006 wurden von der Industrie- und Handelsbank Chinas entlassene Beschäftigte während eines Protestmarsches vom ACGB-Hauptbüro zu den Gebäuden der Zentralregierung in Peking von Staatssicherheitsbeamten festgenommen. Die Demonstranten gehörten zu den rund 100.000 Bankangestellten, die nach einer Umstrukturierung entlassen worden waren. Viele Tausend stehen weiterhin vor finanziellen Schwierigkeiten, und in den Jahren 2005 und 2006 haben Tausende regelmäßig protestiert. Etwa 50 Demonstranten wurden am Nachmittag festgehalten, aber später freigelassen und in ihre Heimatstädte zurückgeschickt.

Eine Reihe von Beschäftigten einer Fabrik in Südchina wurden Berichten zufolge entlassen, nachdem sie sich geweigert hatten, eine Erklärung zu unterschreiben, die u.a. eine Klausel enthielt, in der Beschäftigte, die gegen einen oder mehrere der etwa 30 Artikel der Betriebsordnung verstoßen, als "Hundesöhne" bezeichnet wurden.

Langjährige Haft für Gewerkschafter/innen: Dutzende unabhängige Gewerkschaftsaktivisten und -führer, die in früheren Jahren inhaftiert wurden, befanden sich auch im Jahr 2006 weiterhin in Haft. Die nachstehende Liste ist nicht vollständig. Weitere Informationen über einige dieser und andere Fälle finden sich in früheren Ausgaben dieser Übersicht. Unter den Inhaftierten befinden sich aktive Gewerkschafter, vor allem Mitglieder der Autonomen Arbeitnehmerföderationen (AAF), die im Zuge des Massakers vom Platz des Himmlischen Friedens am 4. Juni 1989 und anschließender Proteste festgenommen wurden. Die meisten der damals verhafteten Personen wurden zu harten Gefängnisstrafen wegen Verbrechen wie etwa "Gegenrevolution" oder "Rowdytum" verurteilt, Straftaten, die beide nicht im chinesischem Strafrecht existieren (obwohl sie weitgehend durch Anklagen wie zum Beispiel "Bedrohung der Sicherheit des Staates" und "Störung der öffentlichen Ordnung" ersetzt worden sind. Shao Liangshen (Liangchen) wurde im September 1989 zum Tode verurteilt. Man geht jetzt davon aus, dass er nicht mehr lebt (siehe unten). Hu Shigen, der mithalf bei der Gründung des Vorbereitungskomitees der "Free Labour Union of China (FLUC)" und 1993 gemeinsam mit 15 anderen, darunter Liu Jingsheng, wegen des Verdachts der "Gegenrevolution" angeklagt wurde, erhielt eine Haftstrafe von 20 Jahren. Berichten zufolge leidet er unter chronischer Migräne, Darmproblemen, Unterernährung und einem Wirbelsäulenproblem, das zur Lähmung führen kann, wenn es nicht behandelt wird. Mehrere Gewerkschaftsführer und -aktivisten, die zur selben Zeit wie Hu Shigen festgenommen wurden, müssen vermutlich weiterhin in Haft bleiben; Liu Zhihua und Liu Jian, von denen wenig bekannt ist, und Kang Yuchun, der zu 17 Jahren verurteilt wurde und an schweren Herzproblemen leidet. Zhu Fangming, ein Arbeiter in der Mehlfabrik in der Stadt Hengyang (Provinz Hunan) und stellvertretender Vorsitzender der AAF in Hengyang soll angeblich am 4. Juni Arbeiter zum städtischen Büro für Öffentliche Sicherheit geführt haben, um Gerechtigkeit zu fordern. Er wurde im Dezember 1989 von einem Gericht in Hengyang zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe wegen "Rowdytum" verurteilt. Im November 2004 wurde der zu 15 Jahren Haft verurteilte Liu Jingsheng freigelassen. Peng Shi sollte 2004 freikommen, was aber nicht bestätigt wurde.

Einer Menschenrechtsgruppe zufolge befinden sich immer noch etwa 200 Menschen aufgrund ihrer Rolle bei den Protesten von 1989 und danach in Haft, größtenteils ganz normale Beschäftigte.

Sorge um die Gesundheit der Häftlinge und Todesfälle: Neben den Bedenken über Hu Shigen gab auch die sich verschlechternde Gesundheit von Yao Fuxin und Xiao Yunliang Anlass zur Sorge. Xiao Yunliang und Yao Fuxin wurden im Mai 2003 zu vier bzw. sieben Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie an den Massenprotesten in Liaoyang im März 2002 teilgenommen hatten. Der Gesundheitszustand beider Männer hat sich in der Haft verschlechtert. Von den Gefängnisbehörden bekommen sie kaum Medikamente oder andere medizinische Versorgung. Trotz wiederholter Aufrufe ihrer Familien, des IBFG und der internationalen Gewerkschaftsbewegung in den Jahren 2004 und 2005, und trotz der eindeutigen rechtlichen Grundlage für ihre Freilassung wurde Yao und Xiao eine Haftentlassung aus Gesundheitsgründen verweigert. Im Februar 2006 wurde Xiao Yunliang jedoch drei Wochen vor Verbüßung seiner Haftstrafe entlassen. Seither steht er Vermutungen zufolge praktisch unter Hausarrest und sowohl er als auch seine Familie werden nach wie vor in beträchtlichem Umfang überwacht und belästigt. Es wurde berichtet, dass Yao Fuxin im August 2005 einen Herzinfarkt erlitt. Die Gesundheit der Angehörigen war ebenfalls beeinträchtigt: Xiao Yunliangs Ehefrau litt an einer Gehirnthrombose. Der ACGB hat auf die verschiedenen wiederholten Aufrufe seitens der internationalen Gewerkschaftsbewegung, in ihrem Namen einzugreifen, nicht reagiert.

Zhang Shanguang, ein Lehrer aus Hunan und langjähriger unabhängiger Gewerkschaftsaktivist und Gefangener, wurde 1998 wegen "Gefährdung der Staatssicherheit" zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er versucht hatte, eine unabhängige Gewerkschaft zu gründen. Es wurde wiederholt berichtet, dass Zhang misshandelt und gefoltert worden sei, vor allem, als er versuchte, die Haftbedingungen im Provinzgefängnis Nr.1 von Hunan, in dem er seine Strafe verbüßt, zu verbessern. Er hat Tuberkulose und ein Herzleiden, muss Berichten zufolge jedoch in Ketten arbeiten.

Shao Liangchen war während der Pro-Demokratieproteste vom Mai 1989 ein führendes Mitglied der Autonomen Arbeitnehmerföderationen von Ji’nan in der Provinz Shandong. Er wurde mit zweijährigem Aufschub zum Tod verurteilt, aber sein Urteil wurde anschließend reduziert. Berichten zufolge soll er 2004 an Leukämie erkrankt und Ende 2004 verstorben sein, zwei Monate nachdem er aus gesundheitlichen Gründen entlassen wurde.

Psychiatrische Haft – tatsächliche und mögliche Freilassungen: Man vermutet, dass Wang Wanxing und Wang Miaogen, die beide an den Autonomen Arbeitnehmerföderationen (AAF) von 1989 beteiligt waren und sich seit über zehn Jahren in psychiatrischen Anstalten befinden, jetzt freigelassen worden sind. Nach verschiedenen Berichten über die Misshandlung Wang Wanxins, u. a. über seine Verlegung auf eine "Sicherheitsstation", wo er gemeinsam mit gewalttätigen Patienten festgehalten wurde, wurde Wang schließlich im August 2005 nach 13 Jahren Haft freigelassen und nach Deutschland ins Exil gezwungen. Wang Miaogen soll angeblich 2005 entlassen worden sein, was aber nicht bestätigt wurde. Auch Pen Yuzhang, ein aktiver Gewerkschafter, der 1989 Mitglied der Autonomen Arbeitnehmerföderation von Changsha war, ist in einer psychiatrischen Anstalt festgehalten worden. Die Berichte der Regierung über seine Freilassung sind von unabhängigen Quellen nicht bestätigt worden.

Geisteskrankheit infolge der Haft: Es ist über inhaftierte aktive Gewerkschafter berichtet worden, die nach einer ernsthaften Misshandlung im Gefängnis oder Arbeitslager geisteskrank wurden. Ein Beispiel ist Yao Guisheng, Mitglied der AAF von Changsha, der dafür zuständig war, führenden AAF-Mitgliedern unmittelbar nach den landesweiten Repressionen im Anschluss an die Ereignisse vom Platz des Himmlischen Friedens dabei zu helfen, einer Verhaftung zu entgehen. Er wurde im Oktober 1989 zu 15 Jahren Haft wegen "Raub und Körperverletzung" verurteilt (erfunden nach einem Streit mit einem Taxifahrer), was später in "Plünderungen" umgeändert wurde. Früheren Gefangenen zufolge wurde er regelmäßig in Einzelhaft festgehalten, weil er sich weigerte, "seine Schuld einzugestehen", er wurde regelmäßig geschlagen und gezwungen, Ketten zu tragen. Er wurde infolge dieser Behandlung geisteskrank. Sein Fall wurde später auch von dem Sonderberichterstatter für Folter der UN-Menschenrechtskommission aufgegriffen. 1994 erklärte die Regierung gegenüber dem Sonderberichterstatter, dass Yao nie misshandelt worden sei. Yao sollte 2004 freigelassen werden, was aber nicht bestätigt wurde.

Aktuelle Fälle: Im September 2004 wurden Kong Youping und Nin Xianhua zu 15 Jahren bzw. 12 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt, weil sie versucht haben sollen, die "Staatsmacht" umzustürzen, nachdem sie angeblich im Internet Artikel veröffentlicht haben sollen, die die Gründung unabhängiger Gewerkschaften, die Vereinigungsfreiheit sowie die verbotene China Democracy Party unterstützten. Zu den relativ neueren Fällen gehören der von Lu Wenbin, einem Sonderkorrespondenten für die Tageszeitung "Textile Daily", der am 22. Dezember 2001 wegen der Berichterstattung über einen Streik und der Befragung von Beschäftigten der Textilfabrik Huainan in Dafeng verhaftet wurde.

Yang Jianli ist ein in den Vereinigten Staaten ansässiger Forscher, der 1989 an der Pro-Demokratie-Bewegung auf dem Platz des Himmlischen Friedens teilnahm; sein Name stand auf einer schwarzen Liste der Polizei der VRC von 1994 von 49 chinesischen Pro-Demokratie-Aktivisten, denen die Wiedereinreise nach China verweigert wurde. Yang Jianli reiste im April 2002 nach China ein und verwendete dabei den Pass eines Freundes. Dies war Teil eines Plans, weil er versuchen wollte, sich über die wachsende Unruhe bei Arbeitnehmern in den Städten Shenyang, Liaoyang und Daqing in Nordost-China zu informieren. Er wurde am 28. April 2002 offiziell vom staatlichen Sicherheitsbüro in Peking verhaftet und 15 Monate lang in Isolationshaft festgehalten - wesentlich länger als für eine Untersuchungshaft gesetzlich zulässig. Am 13. Mai 2004 wurde Yang bei einer Gerichtsanhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit wegen "Spionage" und "illegaler Einreise" verurteilt und ordnungsgemäß für schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Hu Mingjun und Wang Sen waren führende Mitglieder des Ortsverbandes von Sichuan der verbotenen China Democracy Party (CDP). Am 18. Dezember 2000 protestierten ungefähr 1.000 Beschäftigte der Dazhou-Stahlfabrik und forderten öffentlich 12 Monate unbezahlte Löhne ein. Hu und Wang setzten sich mit den demonstrierenden Arbeitskräften in Verbindung, und die CDP veröffentlichte daraufhin auch eine Erklärung zur Unterstützung der Beschäftigten. Nachdem sie zur Gründung von unabhängigen Gewerkschaften aufgerufen hatten, wurden Hu und Wang zu 11 bzw. 10 Jahren Haft verurteilt. Eine dritte Person, Zheng Yongliang, ist vermutlich entlassen worden. Hu Minjun soll im Mai 2012 und Wang Sen im April 2011 freikommen.

Yue Tianxiang und Guo Xinmin waren beide Fahrer im staatseigenen Verkehrsbetrieb der Stadt Tianshui. 1995 wurden sie entlassen, obwohl der Arbeitgeber ihnen noch die letzten drei Monatslöhne schuldete. Nachdem das Unternehmen es ablehnte, über eine Lösung im Zusammenhang mit den Lohnschulden und das ihnen gesetzlich zustehende Tagegeld zu verhandeln, beschlossen die beiden Beschäftigten, sich mit ihrem Fall an den Schlichtungsausschuss für Arbeitskonflikte in Tianshui zu wenden. Die Entscheidung des Ausschusses sah vor, dass das Unternehmen für die beiden so bald wie möglich neue Stellen finden sollte. Die Geschäftsleitung lehnte es jedoch ab, sich an die Entscheidung zu halten. Als Yue und Guo merkten, dass viele Kollegen genauso behandelt wurden wie sie, gründeten sie eine Zeitschrift, den China Workers Monitor, und veröffentlichen darin Berichte über Korruption bei ihrem früheren Arbeitgeber. Sie schrieben auch dem damaligen Präsidenten Jiang Zemin einen offenen Brief und baten um ein offizielles Eingreifen von Peking. Als sie keine Antwort erhielten, sandten sie das gleiche Schreiben an internationale Medien. Innerhalb von zwei Wochen wurden sie von der Polizei festgenommen und der "Subversion" beschuldigt. Am 5. Juli 1999 wurde Yue zu 10 Jahren Haft verurteilt und soll im Januar 2009 freigelassen werden. Die Lage von Guo war zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Berichts noch unklar.

Im April 1999 gründeten Gao Hongming und seine Freunde Xu Yonghai und Zha Jianguo die unabhängige Gewerkschaft China Free Workers Union. Kurz darauf wurde Gao verhaftet und wegen "Anstiftung zur Subversion" zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Freilassung steht im Juni 2007 an. Zha wurde am 29. Juni 1999 festgenommen und wegen "Anstiftung zur Subversion" zu neun Jahren Gefängnis verurteilt.

Weitere aktive Gewerkschafter, die sich weiterhin in Haft befanden, waren Li Bifeng, Zhao Changqing und He Chaohui, die alle versucht hatten, die Arbeitnehmerinteressen durch Proteste sowie durch die Organisierung und Vertretung der Beschäftigten zu vertreten.

Anwälte und andere Arbeitnehmerrechtsverfechter inhaftiert: Gao Zhisheng, ein bekannter Pekinger Anwalt, der zahlreiche Arbeitnehmerrechtsfälle vertreten hat, wurde im September 2006 wegen Verdachts der "Subversion" verhaftet. Es wird vermutet, dass seine Verhaftung mit seiner Beteiligung an und seiner unverhohlenen Stellungnahme zu jüngsten Fällen zusammenhing, einschließlich seiner Verteidigung des blinden Bauernrechtsaktivisten Chen Guangcheng, von Falungong-Mitgliedern und Arbeitnehmern (wie im Falle der im Jahr 2004 nach Protesten bei dem Schuhproduzenten Stella in Südchina inhaftierten Beschäftigten) sowie von Unfallopfern im Bergbau. Gaos Familie steht Berichten zufolge unter Hausarrest.

Im August wurde Zhao Yan, ein Journalist bei der New York Times, wegen Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt, nachdem er über verschiedene Landfragen und Bauernproteste berichtet hatte. Zhao befindet sich bereits seit zwei Jahren in Haft und wurde von der schwerer wiegenden Anklage der Verbreitung von Staatsgeheimnissen freigesprochen.

Aufenthaltsort von Arbeitern unbekannt: Neben den vielen genannten Beschäftigten, die sich in Haft befinden, ist das Schicksal von zahlreichen Arbeitern, die während der Arbeiterproteste verhaftet wurden, immer noch unklar. Es wird zwar angenommen, dass die meisten normalerweise nach einigen Tagen oder Wochen in Vorbeugehaft freigelassen werden, jedoch gibt es hierfür keine offizielle Mitteilung. Liu Meifeng und Ding Xiulan, zwei Gewerkschafterinnen, wurden wegen "Störung der sozialen Ordnung" festgenommen und kamen am 20. Oktober 2004 in Haft. Über ihren Fall wurde bereits berichtet (s.o.). Die beiden Frauen sollen jetzt angeblich freigelassen werden, es liegt aber noch keine Bestätigung vor.

Li Wangyang, ein langjähriger unabhängiger Gewerkschafter, der am 20. September 2001 zu zehn Jahren Zwangsarbeit verurteilt wurde, und seine Schwester Li Wangling, die am 7. Juni 2001 zu drei Jahren Umerziehung durch Arbeit verurteilt wurde, weil sie ihm bei der Veröffentlichung seiner Forderungen geholfen hatte; man geht davon aus, dass die Strafe von Li Wangyang nun abgegolten ist, seine Freilassung konnte aber noch nicht bestätigt werden.

Cai Guangye, ein Arzt in einem Militärkrankenhaus, wurde im Dezember 2001 festgenommen, weil er protestierende Arbeitnehmer eines Chemieunternehmens in Jilin unterstützt hatte, und im Juli 2003 zu drei Jahren Umerziehung durch Arbeit verurteilt. Cai sollte im Dezember 2004 freigelassen werden, was aber nicht bestätigt werden konnte.

Der Aufenthaltsort von sieben nach einer Protestaktion festgenommenen Bergarbeitern aus der Stadt Neijiang ist weiterhin unbekannt. Es handelt sich um: Wang Changchun, Wang Fanghua, Wang Heping, Wang Liguo, Wang Qun, Zhang Jun und Zhu Wanhong. Offizielle Informationen über Ni Xiafei und Li Keyou gibt es nicht; es ist anzunehmen, dass sie weiter inhaftiert sind.

2006 freigelassene Arbeiter: Im April 2006 ist Lu Decheng nach Kanada eingereist, nachdem er 2004 nach seiner Freilassung aus der Haft nach Thailand geflüchtet war. Er hatte aufgrund seiner Beteiligung an den Ereignissen auf dem Platz des Himmlischen Friedens im Mai und Juni 1989, als er und zwei andere Männer beschuldigt worden waren, ein Porträt von Mao Tse-tung mit Farbe beworfen zu haben, zehn Jahre im Gefängnis gesessen. Lu war gemeinsam mit Yu Dongyue und Yu Zhijian verurteilt worden. Yu Dongyue wurde im Februar 2006 aus der Haft entlassen. Yu Zhijian wurde zwar bereits im Jahr 2001 freigelassen, aber im Februar 2006 wegen angeblicher "Subversion" erneut verhaftet, weil er einen von Gao Zhisheng initiierten Hungerstreik zur Einforderung der Menschenrechte unterstützt hatte.

Im September wurde Zhang Maosheng, ein zuvor unbekannter Fabrikarbeiter, der 1989 verhaftet worden war, weil er angeblich im Juni 1989 ein Militärfahrzeug in Brand gesetzt hatte, nach 17-jähriger Haft freigelassen.

Du Hongqi war bei einem staatlichen Betrieb beschäftigt gewesen, der unter der Leitung des Konzerns South China Industries Group eine Umstrukturierung durchmachte. Du Hongqi und seine Ehefrau Li Yanying, zwei der Entlassenen, hatten bereits im September 2003 eine Gewerkschaft im Untergrund gegründet, um für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen, und sie hatten verschiedene Petitionen und Proteste organisiert. Nach den Massenentlassungen unterstützte ihre Gewerkschaft die Forderungen der Arbeitnehmer nach einer Entlassungsentschädigung und Hilfe bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Die Anführer wurden später festgenommen. Du wurde am 24. November aufgegriffen und am 8. Dezember 2003 formell verhaftet und der "Versammlung zur Störung der gesellschaftlichen Ordnung" beschuldigt. Li wurde später freigelassen. Am 18. Oktober 2004 wurde Du vor Gericht gestellt und zu drei Jahren Haft verurteilt. Im Oktober 2006 sollte er aus der Haft entlassen werden, was Vermutungen zufolge inzwischen geschehen ist.

Neben der Freilassung von Wang Wanxing wurde Liao Shihua, der im Dezember 1999 zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, nachdem er (laut Information der chinesischen Regierung) einen Protest von Beschäftigten beim Unternehmen Changsha Automobile Electrical Equipment organisiert hatte, am 9. Juni 2005 nach Ablauf seiner Haftstrafe aus dem Chishan-Gefängnis entlassen.

Berichten zufolge wurde der Schriftsteller Yang Tianshui am 25. Januar 2005 freigelassen. Nach seiner Arbeit zur Erinnerung an den 4. Juni und wegen seiner Schriften zum Thema Wanderarbeiter war Yang am 24. Dezember 2004 in Hangzhou wegen "Anstiftung zum Umsturz der Staatsmacht" verhaftet worden.