Angola
Einwohner: 14 500 000
Hauptstadt: Luanda
Ratifizierte IAO-Kernübereinkommen: 29 - 87 - 98 - 100 - 105 - 111 - 138 - 182
Das Streikrecht ist nach wie vor unzureichend gesetzlich geschützt, und die Gewerkschaften haben sich über allzu bürokratische gesetzliche Anerkennungsverfahren beklagt. Die Lage in dem Land macht es weiterhin schwer für die Gewerkschaften, ihre Rechte wahrzunehmen.
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Genehmigung der Regierung erforderlich: Die Verfassung beinhaltet zwar das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften, aber es wird dafür die Genehmigung der Regierung verlangt und die Verfahren sind umständlich. Beschäftigte, die in Privathaushalten tätig sind oder Gelegenheitsarbeiten verrichten, fallen nicht unter das Arbeitsgesetz. Die Gewerkschaften können sich internationalen Organisationen anschließen.
Streikrechtsbeschränkungen: Das Streikrecht wird anerkannt, jedoch streng reguliert. Das Gesetz enthält keine wirksamen Maßnahmen zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen der Arbeitgeber gegen Streikende, und die Regierung kann sie unter verschiedenen Vorwänden zwingen, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Angehörigen der Streitkräfte, der Polizei, des Gefängnisdienstes und der Feuerwehr sind Streiks gesetzlich untersagt. Im Februar 2006 wurde mit der Novellierung des Streikgesetzes begonnen, und die Gewerkschaften forderten wirkliche dreigliedrige Konsultationen, um eine uneingeschränkte Übereinstimmung mit den internationalen Arbeitsnormen zu gewährleisten.
Tarifverhandlungen werden gesetzlich anerkannt, und Diskriminierung von Gewerkschaftsmitgliedern ist verboten, obwohl diese Rechte nicht konsequent in Kraft gesetzt werden.
Gewerkschaftsrechte in der Praxis
Rechte nicht geachtet: In der Praxis machen es der allmähliche Demokratisierungsprozess und die nach dem Bürgerkrieg nach wie vor vorhandenen Beschränkungen der bürgerlichen Freiheiten schwierig für die Gewerkschaften, ihre Rechte wahrzunehmen oder von der Regierung nicht gebilligte Tätigkeiten zu verrichten. Protestkundgebungen der Gewerkschaften werden nur selten genehmigt.
Tarifverhandlungsbeschränkungen: Die Tarifverhandlungen werden in der Praxis eingeschränkt. Die Regierung ist der größte Arbeitgeber des Landes und legt über das Ministerium für öffentliche Verwaltung, Beschäftigung und soziale Sicherheit die Löhne und Gehälter sowie die übrigen Leistungen jährlich fest. Dies beinhaltet zwar Konsultationen, jedoch keine Verhandlungen mit den Gewerkschaften.